Krankenfahrstuhl (25km/h) 4Personen Mitnehmen?

5 Antworten

Mit der Mofaprüfbescheinigung darfst du den Krankentransporter nicht fahren.
Weder alleine, noch zu viert.

Die Personenanzahl ist Fahrzeugbezogen! Es steht in den Fahrzeugpapieren wie viele Personen das Fahrzeug befördern darf!

Wenn in den Papieren des Krankenfahrstuhls "Sitzplätze: 4" angegeben ist, darfst Du auch 3 weitere Personen mitnehmen!

Das stimmt nicht direkt, beim Mofa- "Schein" darf man nur 2 Rädrige Krafträder mit max 50ccm und nur einem Sitzplatz fahren. Dazu dürfen sie Maximal 25km/h schnell sein.

@GnOMLL

Dann darf man das Fahrzeug nicht fahren wenn man keinen passenden Schein dafür hat! Da kann doch das Fahrzeug nichts für!

Und wenn das Mofa 2 Sitze hat und man einen frei lässt, darf man das immer noch nicht fahren! Der Einwand ist völlig irrelevant!

@Commodore64

Auch falsch, denn wen 'es' zwei Sitzplätze hat, ist es gar kein Mofa.

@tiwo666

Auch falsch, denn wen 'es' zwei Sitzplätze hat, ist es gar kein Mofa.

genau deswegen ja!

Man darf nur so viele Personen mitnehmen wie es ausgewiesene Sitzplätze gibt (Ausnahme Busse, da gibt es auch ausgewiesene Stehplätze). Und man muß den für das Fahrzeug eine passende Fahrerlaubnis haben.

Wenn man nur einen Mopedführerschein hat, kann man keine Personen mitnehmen weil die Fahrzeuge die man fahren darf keine zusätzlichen Sitzplätze haben.

Das liegt aber nicht am Führerschein, da steht nix von "Beifahrer verboten", das liegt an den Fahrzeugen.

Es ist denkbar dass ein Fahrzeug für 2 Personen für den Mopedführerschein freigegeben wird!

Das ist irrelevant, da der Fragesteller den mit seiner MPB in keinem Falle fahren darf.

Für diese "netten" Fahrzeuge, benötigst du den Führerschein der Klasse S, darfst, so weit ich weiß nur eine Person noch mitnehmen, dazu darf das Fahrzeug maximal 4KW haben. (gilt nur bei Diesel, Benziner dürfen Maximal 50ccm haben)

Über Sicherheit muss ich ja bei den Kisten gar nicht erst sprechen.

Wenn die Karre für 4 Personen ausgelegt ist, darfst du auch 4 Personen mitnehmen. Es könnte höchstens das ZgG überschritten werden.

Grundsätzlich sind motorisierte Krankenfahrstühle fahrerlaubnisfrei.

§ 4 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) definiert insoweit Krankenfahrstühle als

einsitzige,

nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeugemit Elektroantrieb,

einem Leergewicht von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien, aber ohne Fahrer,mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht als 500 kg,

einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h,einer Breite über alles von maximal 110 cm und

einer Heckmarkierungstafel nach ECE-Regelung 69 oben an der Fahrzeugrückseite.

Dein Krankenfahrstuhl muß also einsitzig sein, damit er überhaupt als Krankenfahrstuhl gilt. Diese Regelung gilt seit 01.09.2002.  Für die o.g. Fahrzeuge gilt : keine Prüfbescheinigung keine FE erforderlich (§ 4 Abs.1 Satz 2 Nr. 2 in Verbindung mit Absatz 4 und § 5 Abs.1 FeV)

Für das von dir genannte Kfz ist eine Fahrerlaubnis erforderlich!