Darf ich den Artikel behalten (Ebay)?

8 Antworten

Das meine ich jetzt ganz im Ernst:

ob ich theoretisch den zweiten Artikel behalten dürfte?

Praktisch nicht, denn..

Der Verkäufer hat mich darum gebeten, den zweiten Artikel zurückzuschicken

Oder willst mit dem Verkäufer prozessieren?

Bist Du noch minderjährig? Nur Kinder kommen auf solche betrügerischen Ideen !

Rechtlich gesehen bist du zwar der Besitzer, er allerdings der Eigentümer, weshalb du seiner Forderung nachkommen musst.

Wenn Du den zweiten auch bezahlst und der Verkäufer damit einverstanden ist, darfst Du ihn behalten.

Nein, du bist zur Herausgabe verpflichtet.

Nein, da du nur einen erworben hast.