Darf ich das Unterhaltsgeld von meinem Vater behalten?

14 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dass dein Vater an dich zahlt ist rechtlich korrekt.

ich die 364€ (was laut der Düsseldorfer Tabelle sowieso zu wenig ist

Da mit Erreichen der Volljährigkeit beide Eltern barunterhaltspflichtig werden, gehe ich nicht davon aus, dass das was dein Vater zahlt zu wenig ist, sondern eher mehr als dir nach der Düsseldorfer Tabelle zusteht.

Ob und wieviel du an deine Mutter zahlst, unterliegt der freien Vereinbarung zwischen euch beiden. Du bist nun volljährig und musst dich daher mit ihr einigen.
Eine rechtliche Verpflichtung ihr etwas von dem Geld abzugeben besteht nicht. Allerding hat sie auch die Möglichkeit dir jederzeit die Tür zu weisen. Sie muss dich nicht bei sich wohnen lassen.

Sag mal woher hast du deine Weisheiten. Wenn die Tochter auszöge, wäre sie auf staatliche Hilfen angewiesen, wenn die Eltern kein Vermögen haben und hier noch sehr begrenzt verpflichtet. Kein Luxus etc. So, die bekommt sie aber nicht, da die Mutter sogar verpflichtet ist, sie bis zum 25 LJ bei sich wohnen zu lassen.

@Mariechen11

Wenn die Tochter auszöge, müsste die voll erwerbstätige Mutter sich aller Voraussicht nach am Unterhalt für die Tochter beteiligen. Es sei denn, ihr unterhaltsrelevantes Einkommen läge unter 1200,-€

Zöge die Tochter zum Vater, läge der Selbstbehalt bei Mutter gar nur bei 1000,-€

Das ist Familienrecht.

Die 25-Jahre Regelung kommt aus dem Sozialrecht und hat hier keinerlei Relevanz!

Danke für die vielen Kommentare und die tolle Antwort. Ich habe mit meiner Mutter jetzt ausgemacht, dass ich 100€ behalten kann, aber dafür mein Essengeld, das ich täglich kriege, gestrichen wird und ich praktisch allein das Geld verwalten muss :)

@Mara1995

Glückwunsch zu eurer einvernehmlichen Regelung.
Das ist ein wichtiger Schritt in ein selbstverantwortliches Erwachsenenleben.

Die Sache ist die:

Kindesunterhalt gebührt dem Kind und nicht der Mutter ... ABER ... Kindesunterhalt dient für deinen Unterhalt (zum Unterhalt gehören die Kosten, welche entstehen, wenn du wohnst, isst, bekleidet, medizinische Leistungen in Anspruch nimmst, auf Schulwoche fährst ... zusammengefasst wenn in verschiedenster Weise für dich gesorgt wird).

Das bedeutet: wenn deine Mutter für deinen Unterhalt aufkommen muss, somit ist der Kindesunterhalt zwar theoretisch dein Geld, praktisch verwaltet es deine Mutter für dich und entscheidet, welche Mehrausgaben - die sie logischerweise hat, wenn ihr im gemeinsamen Haushalt wohnt und du kein eigenes Einkommen beziehst, und finanziell selbst nichts beoitragen kannst - damit abgedeckt werden können und müssen.

Übrigens, die Höhe desKindesunterhalts muss immer wieder auf neue geprüft und dem Einkommen deines Vaters entsprechend angepasst werden. Das passiert nicht automatisch, das musst du (oder deine Muter stellvertretend für dich) beantragen.

Erkundige dich bitte mal bei einem Familienrechtler (Familienrichter - es gibt kostenlose Sprechtage). Auskunft dazu gibt dir das für dich zuständige Gericht.

Also, greif zum Telefon ... anrufen kostet nichts und macht euch schlauer.

Du vergisst hier die Barunterhaltspflicht der Mutter!

Übrigens, die Höhe desKindesunterhalts muss immer wieder auf neue geprüft und dem Einkommen deines Vaters entsprechend angepasst werden.

Der Fragesteller ist volljährig, somit bestimmt sich der Unterhaltsbedarrf aus den Einkommen beider Eltern.

Das passiert nicht automatisch, das musst du (oder deine Muter stellvertretend für dich) beantragen.

Nein, das muss der Unterhaltsberechtigte schon selbst tun. Die Mutter kann das ja schlecht machen, da sie als Unterhaltspflichtige ja selbst zahlen muss und sich daher in einem Interessenkonflikt befände.

@Eifelmensch

Sie leben doch in einem Haushalt, keine Barunterhaltspflicht!!!! Schon wieder Quatsch

@Mariechen11

Was hat denn die Barunterhaltspflicht damit zu tun in welchem Haushalt das volljährige Kind lebt?

Barunterhaltspflicht bedeutet ja nicht unbedingt das der Unterhalt in bar ausgezahlt werden muss.
Man benötigt den Barunterhalt aber um den jeweiligen Anteil am Unterhalt zwischen den Eltern aufteilen zu können. Wie soll das denn sonst gehen?

@Eifelmensch

Natürlich sagt schon das Wort!! Es geht so, wie es von klein an ging! ????

Wenn du mal groß bist und auch Kinder hast, dann verstehst du bestimmt mehr davon. Ich möchte gar nicht erwähnen, was eine Mutter alles so leistet und sich selber dabei nicht selten vergisst, um ihrem Kinde das beste zu gute kommen zu lassen. Ja und mit 18 Jahren ist der Spass dann vorbei, da wird dann die Mutter zur Kasse gebeten. Traurig aber wahr!!!

@Mariechen11

Och Mariechen
Mein Ältester ist inzwischen 22 und schließt demnächst sein Studium ab.
Ich hab dann noch 2 etwas jüngere, die sich ebenfalls auf einem guten Weg befinden. :-)

Es geht so, wie es von klein an ging! ????

Diese Aussage zeigt, dass du von der rechtlichen Materie wohl wenig weißt!
Sollte ein Titel bestehen und der Vater zahlt den Unterhalt gegen den Wunsch des Kindes weiter an die Mutter, so besteht für das Kind die Möglichkeit den Unterhalt beim Vater zwangsvollstrecken zu lassen. Da das Kind der Unterhaltsberechtigte ist, wirken nur Zahlungen auf ein vom Kind benanntes Kont schuldbefreiend.
Wenn das Kind weiter bei der Mutter lebt, muss es sich eben mit dieser einigen, wie man die Kostensache regelt. Also genau so, wie es unter Volljährigen, voll geschäftsfähigen Menschen üblich ist.

da die Mutter sogar verpflichtet ist, sie bis zum 25 LJ bei sich wohnen zu lassen.

Auch das ist ein kompletter Irrtum. Es gibt eine solche rechtliche Vorschrift nicht!

Ab dem 18. Geburtstag sind beide Eltern barunterhaltspflichtig, so auch Deine Mutter Dir gegenüber.

Dass sie keinen Bock hat, entbindet sie nicht davon, Dir genau aufzulisten, wofür das Geld weggeht.

Miete, Nebenkosten, Strom, Internet, Lebensmittel, Versicherungen kosten Geld. Sie muß diese Kosten schon angeben, sonst kann sie da keinen Anspruch anmelden.

Die Mutter sollte mal eine Rechnung erstellen, was sie selbstlos und aus Liebe zu dem Kind investiert hat. Pfui Teufel! Ich glaube nicht, dass ihre Mutter ihren Sparstrumpf mit dem Geld füttert, denn die Kosten nach dem 18 LJ bleiben die gleichen.

@Mariechen11

Wenn sie das Kind so selbstlos liebt, sollte es ihr eine Selbsvertändlichkeit sein, diese Dinge aufzulisten.

Irgendwie muß das Kind ja den Überblick über SEIN Geld haben und lernen, wofür man wie viel Geld benötigt.

Das Kind kann auch ausziehen, dann muß die Mutter den Unterhalt bar leisten.

Hallo Mara,

rechtlich gesehen gehört das Geld dir, aber da du noch zu Hause wohnst und schon volljährig bist gehört das Geld deiner Mutter solange du kein Eigenes Geld verdienst.

Es ist so, das sie für dich sorgen muss bis du entweder 25 bist, oder eine abgeschlossene Lehre hast oder ein abgeschlossenes Studium. Der Unterhalt vom Vater dient dazu, also musst du es abgeben.

Anders wäre es wenn du nicht mehr zu Hause wohnst und noch Unterhaltsberechtigt bist, dann stünde dir das Geld frei zur Verfügung.

364.- € für einen 18 Jährigen Menschen ist viel zu wenig, das heisst sie legt sowieso schon von ihrem Einkommen für dich drauf, da bleibt also nichts mehr übrig was sie dir geben könnte.

Was machst du denn so mit deinen 18 Jahren? Gehst du noch zur Schule? oder machst du eine Ausbildung? Du könntest dir auch selbst Geld verdienen. Hast du einen Job? Oder lebst du nur von diesen 364.- € plus Mami?

Anstelle deiner Mutter würde ich dir dann einfach jeden Monat eine Rechnung schreiben für Wohnung, Essen, Wäsche waschen, putzen, kochen, einkaufen, etc. Dann weißt du, wofür sie "dein" Geld verwendet. ;-)

Aber mal ernsthaft. Meinen volljährigen Sohn würde ich persönlich schon in die Finanzplanung der Familie mit einbeziehen. Du bist erwachsen und sollst bald auf eigenen Füßen stehen. Du musst lernen, wie man mit Geld umgeht und einen Haushalt führt.