Muss meine Mutter das tun?

Der Brief vom Jobcenter - (Jobcenter, Unterhalt)

8 Antworten

Wenn Dein Vater wirklich erst "kürzlich" und dann noch unverschuldet arbeitslos geworden wäre, bekäme er ALG1. Als Versicherungsleistung spielt es dabei keine Rolle ob ein Ehepartner Einkommen hat.

Offenbar geht es bei Deinem Vater aber um ALG2 / Hartz4.

Und das gibt es nicht wenn ein gutverdienender Ehepartner vorhanden ist und Unterhalt leisten kann.

Hat Dein Vater nur kurz gearbeitet oder warum bekommt er kein ALG1? Oder ist er doch schon länger arbeitslos so dass ALG1 ausgelaufen ist?

Deine Mutter sollte schnellstens die Scheidung einreichen damit sie keinen Trennungsunterhalt bis zur Scheidung mehr zahlen muss. 

Für Dich muss sie natürlich unabhängig davon Unterhalt zahlen wenn Du bei Deinem Vater lebst.

Verzichten kann Dein Vater darauf nicht wenn er Leistungen für Bedürftige beantragt.

Wenn der Vater nicht viel verdient hat, dann fällt er direkt in den Hartz 4 Bezug.

@Menuett

Dann muss er halt das Geld der Kindsmutter auch nehmen und nicht stolz darauf verzichten und stattdessen Geld von den Steuerzahlern für Bedürftige nehmen.

Wenn er finanziell unabhängig von seiner Frau sein will braucht er einen ordentlich bezahlten Job.

Als Geringverdiener oder Hartz4-Empfänger kann er halt nicht stolz das Geld der Frau ablehnen.

Mein Vater und meine Mutter sind geschieden

@BananaLetsPlay

Dann geht es also nur um den Kindesunterhalt. Ist doch normal dass das getrennt lebende Elternteil den leisten muss.

Wenn Dein Vater den nicht nehmen will wird der ihm trotzdem angerechnet als Einkommen.

Deine Mutter für Dich muss zahlen. weil alle anderen Leistungen vorrangig vor ALG II sind.

Ob Dich Deine Mutter so einfach zurückholen kann, weiß ich nicht. Irgendwer hat doch angeordnet/zugestimmt, dass Du bei Deinem Vater leben sollst/darfst.

Möglicherweise braucht Ihr einen Anwalt. Ihr könnt Beratungshilfe beantragen.

Wenn du beim Vater lebst, so ist deine Mutter für dich eigentlich unterhaltspflichtig.

Solange der Vater selbst in der Lage dazu war/ ist, den Unterhalt für dich aufzubringen, musste er den dir eigentlich von der Mutter zustehenden Unterhalt nicht von ihr einfordern.

Da er dich nun aber nicht mehr allein versorgen kann, so muss er - bevor er staatliche Unterstützung für dich beanspruchen kann - zuerst mal die Mutter in ihre Pflicht nehmen. Denn der Unterhalt der Mutter hat Vorrang vor Inanspruchnahme der staatlichen Unterstützung.

Nur, wenn die Mutter nachweislich finanziell nicht (oder nicht ausreichend) in der Lage wäre, Unterhalt für dich zu zahlen (Einkommen unter 1080 Euro), so könnte der Vater für dich Unterstützung erhalten.

Nimmt die Mutter das zum Anlass, dass du zukünftig bei ihr leben müsstest, würde sie dies vermutlich nicht durchsetzen können, wenn der Vater das "Aufenthaltsbestimmungsrecht" für dich hat.... Denn allein die Tatsache, keinen Unterhalt zahlen zu wollen/ müssen, ist für das Familiengericht kein Grund, um dem Vater das ABR abzuerkennen und der Mutter zuzusprechen..... Der Vater könnte sich vorab an das Jugendamt oder auch gleich an das Familiengericht wenden...

Da du noch minderjährig bist ist auf jeden Fall der Elternteil verpflichtet zum Barunterhalt bei dem du nicht wohnst,in deinem Fall also deine Mutter !

Wenn sie aber gar nicht leistungsfähig ist,dann kann das Jobcenter auch nichts von ihr holen.

Das Jobcenter würde dann also berechtigt sein die vorrangigen Unterhaltsansprüche bei deiner Mutter einzutreiben,wenn sie denn Unterhalt zahlen könnte,also leistungsfähig sein würde.

Warum du bei deinem Vater wohnst wird ja sicherlich einen Grund haben,so einfach wie sich das deine Mutter vorstellt ist es nicht,dich einfach mal wieder zu sich zu holen um den Unterhalt zu sparen,denn bei ihr kostest du auch Geld und das ggf.mehr als wie wenn du bei deinem Vater bleiben würdest.

Ein Gericht würde immer das Wohl des Kindes berücksichtigen müssen und in deinem Alter würdest du auch gefragt wo du lieber leben möchtest,also mach dir da erst mal keine Sorgen.

Dein Vater soll das unterschreiben und wenn deine Mutter Unterhalt zahlen kann dann soll sie das gefälligst auch machen,dafür wird dann das Jobcenter schon sorgen,Unterhaltszahlungen gehen nun mal vor Sozialleistungen,ob das dein Vater bzw.ihr möchtet oder nicht.

Deine Mutter muß zwingend Unterhalt für Dich zahlen. Es ist in Deutschland nicht erlaubt, auf Unterhalt zu verzichten.

Sie kann gerne vor Gericht ziehen - sie wird Dich nicht zurück bekommen, nur keine.

Da müßtest Du schon mit einverstanden sein.

Der Richter wird das gar nicht gerne hören, dass sie Dich bei sich haben will, weil sie sonst Unterhalt zahlen muss.