Mein Vater hat noch nie Unterhalt gezahlt, habe ich das Recht dies Geld von ihm zu verlangen?

9 Antworten

Wenn er keine Mittel hat um den Unterhalt zu zahlen wird bekommst du leider nichts!

hallo.

ich möchte gerne mal was dazu sagen,ich bin 41jahre und habe meinen Vater das letzte mal gesehen da war ich 4 oder 5.seit dem nichts von ihm gehört noch gesehen.meine mutter hat uns alleine groß gezogen.sie ist leider gestorben da war ich 15jahre und mein bruder hatte die Vormundschaft für uns übernommen und nicht mein Vater der sah sich da nicht.so jetzt kommts er liegt im Altenheim und wir sollen jetzt sein unterhat zahlen ....hallo geht´s noch der hat sich nie um uns gekümmert und auch kein untehalt gezahlt warum sollen wir jetzt für den zahlen ne das sehe ich nicht ein.ich überlegen ihn nachträglich zu verklagen auf unterhalt...das wollte ich mal los werden...LG Christian

Ja, bzw. es kommt darauf an, wieviel dein Vater als Einkommen zum Leben hat, da gibt es doch die Lebenshaltungsgrenze glaub ich liegt bei 990 Euro, unter dem kann nicht gepfändet werden. Da du 18 bist, musst du leider selber dein Recht beim Gericht einklagen, du kannst dir sicher auch einen entsprechenden Anwalt nehmen, nicht erschrecken, du kannst doch sicher Prozeßkostenbeihilfe beantragen, da du noch kein bzw. sehr geringes Einkommen hast.

Was redet ihr denn alle hier für ein müll? Mein Vater hat auch nie Unterhalt gezahlt , ich bekam ein Brief vom Jugendamt, in der stand die Summe drinne die er an Schulden hat,ich hab's erstmal so belassen. Paar Monate spaeter bekam ich ein Brief vom Rechtsanwalt ob ich denn mein Vater anklagen möchte oder das so belasse. Du kannst vor Gericht gehen & ihn anklagen , er muss das entweder in Raten zahlen , oder ein Gerichtsvollzieher steht vor seiner Tür.

Die Fragende ist 18. und geht noch zur schule. Ist damit priviligiert. Daher besteht noch die gesteigerte Erwerbsobligenheit. Aber auch die Mutter ist ab Volljährigkeit barunterhaltspflichtig. Dem KV könnte, im Falle eines Gerichtsentscheides, ein fikives EK, je nach Ausbildung, unterstellt werden. Allerdings, vermute ich, dass bei der Anzahl der Unterhaltsberechtigten nicht viel dabei übrig bleibt. Man hätte frühzeitig, also noch im Kindesalter, einen Titel erwirken sollen. Aus diesem könnte der aufgelaufene Unterhalt 30 Jahre vollstreckt werden. Ist nun aber leider zu spät.