Berechnung Kindesunterhalt, wenn Vater studiert und Minijob hat

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Der Kindsvater müsste für das Kind Unterhalt zahlen (und für dich bis zum dritten Geburtstag des Kindes), wenn er leistungsfähig wäre.
Ihm muss ein "Selbstbehalt" (gegenüber Kind 1000 Euro) verbleiben für seine eigenen Lebensunterhalt.

Als Student ist er vermutlich nicht "leistungsfähig", so dass Du für das Kind "Unterhaltsvorschuss" beantragen müsstest. (Dieser würde max. 72 Monate gezahlt werden.)

Würde es sich bei dem Studium des Kindsvaters um seine erste Ausbildung handeln, so bräuchte er den Unterhaltsvorschuss nicht zurückzahlen, da er selbst ja ein Anrecht auf eine angemessene erste Ausbildung hat.
Hätte er bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen, so könnte allerdings von ihm erwartet werden, dass er seinen Beruf ausübt und seinen Unterhaltsverpflichtungen für das Kind nachkommt - und "nebenbei" studiert.
Würde er dann dennoch in "Vollzeit" studieren und für das Kind deshalb UV gezahlt werden, müsste er diesen dann später ggf. an das Jugendamt zurückzahlen....

"... Laut Düsseldorfer Tabelle muss man ja an die 300 Euronen bei einem Einkommen unter 1500,- zahlen....

Da beiden Eltern das Kindergeld für ihr Kind je zur Hälfte zusteht, wird dieses bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt (vom Tabellenbetrag der Düsseldorfer Tabelle hälftig abgezogen). Es ergäbe sich somit ein Zahlbetrag von 225 Euro (317 - 184/2).

Als Unterhaltsvorschuss würden dementsprechend 133 Euro (Kind unter 6 Jahre) gezahlt.

Zwar wäre der Kindsvater auch dir zum Unterhalt verpflichtet (bis zum dritten Geburtstag des Kindes), aber nur, wenn er leistungsfähig wäre....

Solange der Papa nix verdient wird er auch nichts zahlen können. Es gibt dann auch noch einen sogenannten Selbstbehalt der wohl bei 1000€ liegt und für seine Lebenskosten gedacht ist. Erst wenn er drüber kommt ist Unterstützung zu erwarten.

mE zahlt der Staat bis zu einem bestimmten Kindsalter. Das muß aber vom Vater zurückgezahlt werden.

Ich würde mich an Deiner Stelle an das Jugendamt wenden zwecks Unterstützung.

isomatte  18.03.2014, 19:20

Zurück zahlen muss man nur,wenn man auch leistungsfähig war !

Maximilian112  19.03.2014, 05:50
@isomatte

ok, Danke für die Verbesserung.

Der Selbstbehalt liegt aber bei ca. 1100€. Da liegt er mit Bafög und Minijob drunter.

Du kannst beim Jugendamt Unterhaltsvorschuß beantragen, denn kannst Du für 5 Jahre erhalten. Danach wird er ja wohl arbeiten.

isomatte  18.03.2014, 19:18

Es sind 72 Monate,längstens aber bis zum 12 Lebensjahr !

Wenn er ein bereinigtes Nettoeinkommen von nur 1000 € hat,ist er nicht leistungsfähig,dann musst du Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen !