Darf ich das Gesicht eines Promis als Vektorgrafik auf T-Shirts drucken lassen?

4 Antworten

Sicher, wenn du ihn um Erlaubnis gebeten (und die Lizenzgebühr bezahlt ) hast

Es geht ja dabei um eine Vektor Grafik. Also quasi eine Art Stempel. Diese Grafik wird von mir selbst erstellt. Also dürfte das doch eigentlich kein Problem sein oder? Klar, erkennt man sofort wer das auf dem Bild ist, aber es ist eben doch kein Foto und da das Bild von mir erstellt wird, hat die entsprechende Person doch auch kein Recht an diesem Bild, oder liege ich da falsch?

@andy1747

Wenn du kreativ arbeiten willst, musst du doch nicht auf Promis zurück greifen. Wenn du das doch tust, wollen die dafür Geld.

"oder liege ich da falsch?"

Ja, damit liegst Du falsch.

"die entsprechende Person doch auch kein Recht an diesem Bild,

Hat sie. Du willst diese Person gewerblich vermarkten. Das geht nur mit ihrer Einwilligung. Schließlich verdienst Du Geld mit dem Bekanntheitsgrad der Person.

Und dann kommt es noch darauf an, wer das Foto gemacht hat. Der Urheber kann zum einen bestimmen, was mit seinem Foto geschieht, zum anderen bekommt er Geld von dem, der damit Geld verdient.

Es gibt kein Foto. Die Grafik ist eine digitale Zeichnung von mir. Man erkennt dabei zwar dass es sich beispielsweise um Oliver Kahn handelt, es ist aber kein Foto dass durch einen Fotografen oder durch Oliver Kahn selbst entstanden ist.

Hier ein kleines Beispiel wie das aussehen könnte
https://www.spreadshirt.de/halt+stop+vektor+t-shirts-A16728884?department=1&productType=812&color=1E9658&appearance=92&view=D1

@andy1747

Ok, dann bist Du das eine Problem los, das andere leider nicht. Oli Kahn bleibt Oli Kahn. Den darfst Du nur vermarkten, wenn er (bzw. seine Agentur) zustimmt.

Bei einer Promi-Abbildung als Vektor (ähnlich Scherenschnitt) darfst du das. Du musst bei dem Text allerdings aufpassen: Der darf nicht z.B. ehrverletzend sein.

Wir nehmen einfach mal an ich erstelle ein T-Shirt auf dem eine Vektor Grafik von Olli Kahn abgebildet ist und drunter schreibe ich eines seiner eigenen Zitate, z.B. "Eier, wir brauchen Eier!"
Das will ich dann verkaufen. Ich will da einfach komplett auf der sicheren Seite sein... ;-)

@andy1747

Das ist ebenso erlaubt, wie eine Grafik von J.F.K. mit seinem Zitat "ich bin ein Berliner".

@ThommyHilfiger. Du traust Dich was, hier solche Ratschläge zu geben. Dafür haben manche Firmen schon sechsstellig tief in die Tasche greifen dürfen.

@tinalisatina

Woher beziehst du deine Kenntnis? Bitte mal ein vergleichbares Beispiel, damit ich meine Berufserfahrung etwas erweitern kann...

@ThommyHilfiger

Aber klar, habe ja den Ausbilderschein nicht umsonst gemacht. Reichen zwei Beispiele:

Jägermeister - mit Double von Iwan Klebstoff. Sixt - mit Bild von Mama Merkel.

@ThommyHilfiger

Schon für deine Account-Namen wirst du zahlen müssen, wenn die Firma das einmal mit bekommt.

@tinalisatina

In deinem Beispiel geht es um Warenzeichenmißbrauch und nicht um die künstlerisch verfremdete Darstellung einer Person des öffentlichen Lebens.

Übrigens: Auch ich habe jahrelang ausgebildet. Vielleicht besuchst du ja mal mein Profil...

@DerHans

Nur, weil die ähnliche Schreibweise des Nicknames an einen Markennamen erinnert? Google mal meine Schreibweise in amerikanischen Telefonbüchern, wieviele Bürger es mit diesem Namen gibt! Deine juristiche Kompetenz in Ehren, aber da bist du nur ein typischer Bedenkenträger...

@ThommyHilfiger

Nö: Da ging es nicht um Warenzeichenmissbrauch. Es ging um die Nutzung des Bekanntheitsgrades einer Person für den eigenen wirtschaftlichen Vorteil. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Person die richtige ist, ein Double, verfremdet oder nicht. Es geht darum, ob die Person erkannt wird und ob der Erkennungswert ausreicht, um einen bestimmten Nutzen zu erzielen.

Dazu der Fragesteller: "Klar, erkennt man sofort wer das auf dem Bild ist ..."

Und was meinst Du? Ist das beabsichtigt in dem Fall?

Übrigens: Nö, Dein Profil besuche ich nicht. ;-) Ich hatte ja auch nicht danach gefragt, die Berufserfahrung (Du holst Dir hier Berufserfahrung???) zu erweitern.

@tinalisatina

Da hast du tatsächlich Recht: Durch deine Beispiele kann man nix dazulernen... Weitere Konversation erübrigt sich, da sie dem Fragesteller nicht weiter hilft.

@ThommyHilfiger

Schön, dass Du den Kommentar löschen lässt. Lassen wir das, dass Du nichts mit den Beispielen anfangen kannst. (Ich hätte sie Dir auf Wunsch sogar erläutert.) Ich schreibe es noch einmal, gerade weil es für den Fragesteller wichtig ist, nicht auf Deinen falschen Rat reinzufallen.

Es ist schlichtweg falsch, dass man ohne Genehmigung den Bekanntheitsgrad von Prominentenm für eigene Geschäfte nutzen darf. Das ist nur im Presserecht vorgesehen, sonst nicht.

@tinalisatina

Deine persönliche Korrespondenz mit mir, gehört bestimmt nicht als Kommentar zu obiger Frage auf diese Seite. Als diesem Grund kommentiere ich deine gebetsmühlenhaft vorgetragene Auffas-sung auch nicht weiter!

@ThommyHilfiger

Wird besser sein. Wird nämlich auch durch Unhöfliche Bemerkungen nicht richtiger.

Ich *vermute* dass das rechtlich erlaubt ist, da ein Promi als "Person des öffentlichen Lebens" gilt.

Bin aber auch nicht wirklich sicher.

LG