Darf ich als Schüler politische Statements nach außen tragen?

10 Antworten

Du darfst auch als Schüler politische Statements auf Sticker usw. tragen. Diese sollten aber nicht in irgendeiner Form Verboten sein. Erst dann gibt es Ärger

Ich bin der Meinung, dass die Schul- / Kindheit unpolitisch sein sollte. Kinder sind manipulierbar und idealistisch.. ein Nährboden für Rattenfänger die ihre eigene machtpolitische Agenda durch Kinder durchdrücken wollen.

Sammelst du schon Unterschriften für die Auflösung der AfD-Jugend? :-)

@Atzeg

Die Rattenfänger bevorzugen eher die Farben grün und rot (gemischt braun).. keine Ahnung wie du auf die AfD kommst :)

@MickyFinn5

Ahnungslosigkeit kultiviert ihr ja bekanntlich bis zur Perfektion! :-)

Scheinbar sollen Kinder und Jugendliche unpolitisch bleiben, außer sie laufen bei der AfD-Jugend mit. Nichts Neues auf der rechten Seite.

Meinungsäußernde Symbole wie Buttons, Abzeichen, Aufdrucke oder Plaketten sind eine zulässige Form der Meinungsäußerung. Schüler dürfen sie in der Schule präsentieren, wenn sie sich an Regeln halten.

Nicht erlaubt sind:

• kommerzielle oder politische Werbung

• rassistische oder diskriminierende Aussagen

• Aussagen, die geeignet sind ...

  • den Schulfrieden

  • den geordneten Schulbetrieb

  • den Bildungs- und Erziehungsauftrag

  • das Recht der persönlichen Ehre

  • die Erziehung zur Toleranz

... zu gefährden.

Du darst selbstverständlich ohne Genehmigung der Schule kein Infomaterial verteilen, Plakate aufhängen oder Sticker auf Wände oder Tische kleben! Aber einen politischen Sticker auf Deinen eigenen Ordner oder eigene Kleidung kann Dir niemand verwehren. Das ist durch die Meinungsfreiheit des Grundgesetzes gedeckt. Ich bezweifel sehr, dass, wie einige hier schreiben, eine Schulordnung dies verbieten darf.

Ich denke, dass man ihm einen Sticker oder Button mit "fckafd" an der Kleidung sehr wohl verbieten kann. Die Partei kann einem passen oder nicht - aber Beleidungen sind NICHT durch das Grundgesetzt oder die Meinungsfreiheit gedeckt - ganz im Gegenteil.

@SarahSchweiz

eine Schule ist nicht das Verfassungsgericht. Ich bin gespannt, wie das entscheiden würde, schließlich ist afd nicht mal mit AfD identisch.

@SarahSchweiz

Nöh.

Da steht ja nicht ausdrücklich, dass die AfD gemeint ist. Und da steht ja auch nicht ausdrücklich, was man mit der AfD bzw. was diese mit sich selbst machen könnte oder sollte.

@SarahSchweiz

Falsch. Da ist keine Beleidigung in einem strafrechtlichen Sinne. Dafür mangelt es an der konkreten Betroffenheit einer einzelnen Person.

@SarahSchweiz

Ob man das geschmackvoll findet oder nicht, spielt da keine große Rolle. Auch wenn ich die AfD als rassistische und rechtsradikale Partei verabscheue, würde ich so einen Sticker auch nicht tragen. Ist halt nicht meine Sprache. Aber das Bundesverfassungsgericht läßt bei solchen Formulierungen immer einen großen Spielraum zu. Ich erinner mich beispielsweise an das "Soldaten sind Mörder"-Urteil. Die Formulierung fand ich beispielsweise wesentlich schlimmer!

Du hast Recht,ich denke mittlerweile auch dass es durch die Verfassung gedeckt ist

das kommt ganz auf eure schulordnung an. im normalfall gilt es nur für lehrer, dass sie keine politischen statements in ihren unterricht einfließen lassen dürfen.