Darf ich als Mieter einer bestimmten Person die Wohnungsbesichtigung verweigern, wenn es um mein Wohlbefinden geht?
Hallo,
nach etlichen Schikanen und Belästigungen einer anderen Mietpartei habe ich beschlossen die erwachsene Lösung anzugehen und auszuziehen.
Die Mietpartei unter mir ist psychisch krank und hat mich über einen längeren Zeitraum abgehört und sogar einen Bekannten als "Zeugen" dazugeholt, um meine genauen Tätigkeiten in der Wohnung auszumachen und mich als Ruhestörer darzustellen. Das ging so weit, dass man gemeinsam ins Treppenhaus ging um mir vor meiner Wohnungstüre beim Kochen zu lauschen. Die Partei hat selbst einmal zugegeben, dass sie neidisch auf meine Karrierelaufbahn ist. Ich möchte dabei erwähnen, dass ich jemand bin, der in seiner Wohnung schleicht und nachts nicht einmal die Klospülung betätigt um niemanden zu belästigen.
Weiterhin bin ich berufsbedingt über 12-16h am Tag nicht zu Hause. Dementsprechend ist es mir wichtig, in meiner Wohnung Ruhe zu haben. Da mir dies durch die aggresiven und psychisch auffälligen Verhaltensmuster der anderen Person nicht möglich war, habe ich aufgegeben und gekündigt. Ich habe dem Vermieter einen potentiellen Nachmieter genannt, der ebenfalls sehr friedensbedürftig ist und wenig Ärger machen würde. Der Vermieter war begeistert und hat dieser Person bei einem Telefonat mündlich zugesagt.
Die andere Mietpartei hat davon natürlich Wind bekommen und den Vermieter so lange unter Druck gesetzt, bis er darin eingestimmt hat, dass die Person, die als "Zeuge" fungiert hat die Wohnung nun bekommt. Ich ziehe zum Ende diesen Monats aus. Ich möchte nicht, dass diese bestimmte Person meine Wohnung betritt, solange ich da noch wohne. Gegen Drittpersonen, die nachweislich nichts mit dem Mobber aus der anderen Wohnung zu tun haben, habe ich keinerlei Einwände. Die Wohnung wird sowieso erst Monate später vermietet, da sie laut Vermieter noch saniert wird. Habe ich ein Recht darauf, dieser Person das Betreten meiner Wohnung zu verweigern?
Vielen Dank fürs Durchlesen. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen, da mir der Gedanke daran schon fast Angstzustände bereitet. :-(
4 Antworten
"habe ich ein Recht darauf, dieser Person das Betreten meiner Wohnung zu verweigern?"
Nein, weil die Wohnung Eigentum des Vermieters ist und dieser das Recht hat Nachmieter - jeglicher Art - herumzuführen. Um das als "absolut unzumutbar" durchzusetzen, bräuchte es im Zweifel schon ein Gerichtsurteil, was aber so schnell natürlich nicht zu erwirken ist. Würde das Thema mehr auf der Tonspur mit dem Vermieter klären
Hallo, ich danke dir. Ich werde auf das Verständnis des Vermieters hoffen...
Leider musst du in dem Fall in den sauren Apfel beissen und die Besichtigung ermöglichen. Auch wenn ich gut verstehen kann, dass das eine extrem unangenehme Situation ist. Andererseits tuts du anderen Interessenten nur einen Gefallen, wenn der "Zeuge" dort einzieht. Vermutlich würden sie jeden Nachmieter wieder terorrisieren.
Ich hoffe du hast eine Wohnung gefunden, in der du zur Ruhe kommst!
Alles Gute!
Zum Glück hast du was tolles gefunden.👍 Das macht es etwas leichter denke ich, auch wenn es jetzt nochmal etwas stressiger ist. Das hast du nach diesem Erlebnis auch mehr als verdient. :-)
Warst du wegen dem stalking durch deine Nachbarn bei der Polizei?
Leider musst du dem Vermieter und potenziellen Nachmietern die Wohnungsansicht gewähren. Allerdings hast du ein recht darauf, einen Termin dazu zu vereinbaren (muss glaube ich aber innerhalb von ca 1-2 Wochen möglich sein rechtlich).
Am besten holst du dir auch noch jemanden als "Zeugen" dazu. Dann fühlst du dich schon mal sicherer und falls die irgendwas bemängeln wollen hast du jemanden dabei, der deine Aussage bestärken kann.
Generell aber hast du das Hausrecht auch wenn die Wohnung nicht dein Eigentum ist. Wenn der Vermieter oder potenzieller Nachmieter plötzlich vor deiner Tür stehen, musst du diese nicht in die Wohnung lassen.
Du musst aber wie gesagt einen zeitnahen Termin mit denen absprechen.
Hi, ich danke dir für die Antwort. Ich war leider so blöd und habe es auf dem friedlichen Weg versucht ohne Polizei, vergebens. Beweise habe ich aber genug dokumentiert und zwei Zeugen. Weil die Mietpartei unerlaubt an meine Telefonnummer kam und mir auf Whatsapp geschrieben hat, habe ich sogar Screenshots als direkten Indikator für das Verhalten. Ich werde das wahrscheinlich dem Vermieter vorzeigen und darum bitten, dass die Besichtigung erst nach meinem Umzug gemacht wird.
Das mit dem Zeugen ist eine gute Idee. Der Partner einer Freundin ist Polizist, vielleicht lade ich die zwei dann zufällig an dem Tag zu mir ein, wenn ich dazu genötigt werde diese Person hereinzulassen. Auch weil es mir um die Unversehrtheit meiner Haustiere geht. Bis dahin werde ich meine Wertgegenstände in meine neue Wohnung bringen.
Will der Vermieter die Wohnung neu vermieten oder das Haus verkaufen, darf er die Wohnung zusammen mit Interessenten oder einem Makler betreten und besichtigen.
Hallo, danke für deine einfühlsame Antwort. :-( es scheint wirklich schlecht für mich auszusehen. Ich werde die Wohnung sobald es geht leerräumen um eventuelle Diebstähle zu verhindern.
Da hast du absolut recht, vielleicht ist es auch besser so für den Rest der Menschheit.
Ich habe das Glück und Privileg gehabt eine Wohnung in einer ruhigen Gegend zu finden. Ich danke dir nochmals. Schönen Abend.