Eigenbedarfskündigung, Vermieter vermietet an fremde Person?


20.02.2020, 16:43

Welche Beweise könnte ich sammeln, die vor Gericht zählen? Und was mach ich, wenn Sie die Wohnung 6 Monate leer stehen lässt? Laut Mietverein kann sie dann ohne Probleme an Fremde vermieten.

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Sobald beweisbar festgestellt wird, dass nicht die begünstigte Person eingezogen ist sondern die Wohnung anderweitig wieder vermietet wurde, liegt Vortäuschung von Eigenbedarf vor. Daraus folgt, du hast vollen Anspruch auf Schadenersatz: Umzugskosten, Mietdifferenz zwei Jahre und sonstige Kosten die mit dem Umzug verbunden waren.

Auch wenn du die zweifellos erhoffte Antwort bekommen und schon als hilfreichst bewertet hast: Der Mieterverein hat Recht und vor kostenträchtiger Klage würde ich dir ebenso abraten :-O

Zu den Gründen: Für die Eigenbedarfskündigung kommt es ausschliesslich darauf an, ob im Zeitpunkt der Kündigung Bedarf besteht. Nicht, ob oder wie lange der tatsächlich in Anspruch genommen wurde :-O
Nehmen wir an, es wird vorgetragen, dass man sich nach der Scheidung wieder versöhnt hat. Oder nach weinigen Wochen Mietzeit zu einem neuen Lebensgefährten zog. Oder mit einer neuen Stellung näher am Arbeitsplatz wohnen wollte. Und der Schwiegersohn als dein Zeuge selbst unter Eid diese angebliche Aussage bestreitet oder so darstellt, als damit nur eine Zwischenlösung gemeint war und langfrisitig erneut Fremdvermietung geplant ist, wirst du vor Gericht mit Klagabweisung gnadenlos scheitern.

Recht haben und recht bekommen sind eben zweierlei. Aber wer rechtsmißbräuchliche Eigenbedarfskündigung behauptet, muss genau das beweisen können. Der andere Mieter in seiner ehemaligen Wohnung beweist genau das eben nicht.

Genau das ist die herrschende Rechtsprechung und der Mieterverein hat da deutlich mehr Erfahrungswerte und kennt die Kammerentscheidungen im Dutzend eher als albatros.

G imager761

Willi1987 
Fragesteller
 22.02.2020, 09:33

Da habe ich mich dann zu früh gefreut, sehr schade. Trotzdem fahre ich demnächst einmal in meine ehemalige Wohnung uns schaue nach, wer da wohnt.

imager761  22.02.2020, 11:20
@Willi1987

Das solltest du. Erführe man, dass ser Mieter schon während deiner Kündigungsfrist Vertragsverhandlungen geführt, gar Mietvertrag geschlossen hätte, könnte man den Mieter als Zeugen gewinnen, gar eine Mietvertragskopie erlangen, sähe es mit einer Klage auf Schadensersatz (Umzugskosten, Mietpreisdifferenz bei vergleichbarer Wohnung) erfolgversprechender aus :-)

G imager761

Willi1987 
Fragesteller
 22.02.2020, 15:00
@imager761

Danke! Wird nicht leicht, aber einen Versuch ist es wert. Ich werde hier berichten, was so passiert.

Laut Mietverein habe ich keine Chance Schadenersatz zu fordern, da man das nur sehr schwer beweisen kann

Schwache Aussage des Mietvereins....

Natürlich kann man das prüfen. Der einfachste Weg: Ich lauf mal wieder an der alten Wohnung vorbei und schau einfach, was für ein Name an Briefkasten und Klingel steht.

Ist dort eben nicht der Name der Eigentümerin, würde ich einen Anwalt beauftragen. Der kümmert sich dann.

Das ganze kann sich dann durchaus lohnen, denn:

Ich zahle jeden Monat 100 Euro mehr Kaltmiete

Das kann dann ggfs. künftig der Ex-Vermieter zahlen.

Willi1987 
Fragesteller
 20.02.2020, 16:45

Danke, wie lange müsste Sie denn die Differenz zahlen?

ChristianLE  20.02.2020, 16:46
@Willi1987

Das legt dann im Zweifel das Gericht fest. Schlimmstenfalls bis zum St. Nimmerleinstag.

Eine andere Möglichkeit wäre es übrigens, bei Immoscout und Co. zu schauen, ob die Wohnung wieder inseriert wird.

Wenn ja, ausdrucken.

Willi1987 
Fragesteller
 20.02.2020, 16:49
@ChristianLE

oh, das hätte ich nicht gedacht!

Bitterkraut  20.02.2020, 16:49

Bis jetzt ist noch gar niemand eingezogen, lt. eines Kommis des FS.

Damit sind alle Antworten für die Katz.

Sisserle  20.02.2020, 16:52

Die müssten dir dann auch den Umzug bezahlen !!! Wenn es doch kein Eigenbedarf war !!!

Geh hin, klinge, frage nach der Vermieterin, sag, dass du dachtest, die wohnt da jetzt. Stell dich dumm, frag, ob der Mieter vielleicht mit ihr verwandt ist und ihr etwas ausrichten könnte. Nimm einen Zeugen mit.

Der Mieterverein erzählt irgendwie Unsinn, anhand der Anmeldung kann man leicht beweisen, wer da wohnt.

Ist ganz einfach: Meldeamt und sich einen Auszug holen wer jetzt da wohnt (darf jeder mit berechtigten Interesse) und dann schauen wir mal wer da jetzt offiziell eingezogen ist ;)

Willi1987 
Fragesteller
 20.02.2020, 16:41

Danke, das mache ich. Meine ehemalige Nachbarin schaut auch für mich nach.

Bitterkraut  20.02.2020, 16:45
@Willi1987

Was sagt/weiß die denn, wer da jetzt wohnt? Da könntest du schon eine Zeugin haben, für eine Klage.

Willi1987 
Fragesteller
 20.02.2020, 16:46
@Bitterkraut

noch steht die Wohnung leer, da sie das Bad, Böden und Wände neu macht.

Bitterkraut  20.02.2020, 16:48
@Willi1987

Dann solltest du warten, bis wieder jemand einzieht. Vorher macht alles keinen Sinn.

Willi1987 
Fragesteller
 20.02.2020, 16:55
@Bitterkraut

Danke, ich warte erst mal ab. Vom Gefühl her bin ich mir auch noch100 % sicher, daß sie nicht einzieht. Sie fährt einen Porsche Panamera mit 500 PS, lebt in einem großen Haus und hat 4 gut besuchte Restaurants. Meine Ex-Wohnung ist nur 45 qm groß, ohne Balkon und einfach ausgestattet.

Gerhart  20.02.2020, 17:55
@Willi1987

Dann frage ich mich, warum du der Kündigung nicht widersprochen hast.

Willi1987 
Fragesteller
 21.02.2020, 09:29
@Gerhart

Weil das Künfigungsschreiben rechtlich in Ordnung war. Klar hätte ich den auszug ein paar Monate hinauszögern können. Ich finde es ok wenn die Vermieterin selbst einziehen will, schließlich gehört ihr ja die Wohnung.