Darf Vermieter mit seinem Anwalt in meine Wohnung?

13 Antworten

Den Anwalt musst Du wohl reinlassen. Ist letztendlich egal wer Ihn begleitet. Nur - Du solltest Dich auf keinerlei Diskussion einlassen. Keinen Kommentar abgeben, sonst läufst Du Gefahr das es anders interpretiert wird wie von Dir gemeint. Dann abwarten und ggfs. mit dem Mieterschutz Kontakt aufnehmen.

Erklärt Ihnen der Vermieter das der Anwalt ( wird wohl so) seine Rechtsvertretung ist werden sie für den Fall das der Termin ordnungsgemäß abgesprochen wurde hereinbitten müssen. Es geht nicht darum ob er ein Schimmelexperte ist, vielmehr möchte sich der Anwalt einen Überblick über den Schaden machen. Es hilft Ihm für die weitere Vorgehensweise und evtl. der Ursache auf den Grund zu gehen. Ob hier gegen den Mieter vorgegangen werden kann, wie die Erfolgsaussichten für den Vermieter sind. usw. ...

Du kannst entweder dem Anwalt oder dem Vermieter Zutritt gewähren.Beiden muß nicht sein. Da ja der Rechtsanwalt die Rechte des Vermieters wahr nimmt.Habe den aktuellen Fall.Beide waren da Mängel begutachtet nur Teile repariert und vor Gericht konnte sich der Anwalt an die bessichtigten Mängel nicht mehr erinnern.Ich werde in Zukunft einem von beiden den Zutritt verweigern.Da es mein Recht ist und ich sogar dem Rechtsanwalt Hausverbot erteilen kann.

Darf ich dem Anwalt seinen Eintritt in unsere Wohnung verweigern?

Nein, dass darfst du nicht. In Begleitung des Vermieters ergibt sich dessen Bevollmächtigung.

Würdest du beiden den Zugang verwehren wollen, hast du Schadensersatz zu leisten, verlörst einen etwaigen Mietminderungsanspruch und sie kämen mit Gerichtsbeschluss und Verstärkung erneut und diesmal bestimmt rein :-O.

Du darfst aber ebengleich einen Zeugen dabeihaben :-)

G imager761

Du musst niemandem Zutritt gewähren, das steht so im Grundgesetz.

Aber DU willst was vom Vermieter. Er hat sich einen Rechtsbeistand genommen. Wenn diesem Fotos nicht genügen, wird er vor Ort selbst schauen wollen.

Es kommt darauf an, was ist dir wichtiger: Dass dein Schimmelproblem endlich beseitigt wird oder der Fakt, dass du den Anwalt nicht in deine Wohnung lassen willst?

Schriftlich angemeldet ist der Besuch, damit genügt er den rechtlichen Vorgaben.

Und du musst keinen Anwalt dabei haben, ein nicht verwandter/verschwägerter/dort wohnender Zeuge genügt vollauf.

Du musst niemandem Zutritt gewähren, das steht so im Grundgesetz.

Vlm. ergibt sich das Besichtigungsrecht des Vermieters aus § 809 BGB :-)

@imager761
Vlm. ergibt sich das Besichtigungsrecht des Vermieters aus § 809 BGB :-)

Aber man muss nur Personen reinlassen die zu dem zwexck des Besuchs erforderlich sind:

Folgende Verhaltenstipps helfen gegen zudringliche Vermieter oder Makler:

Nicht angemeldeten Besuchern sollte man ohne Diskussionen den Zutritt verweigern.

Lassen Sie nur die Personen in die Wohnung, die für den Zweck der Besichtigung erforderlich sind.

Bei einer Mängelbegutachtung hat zum Beispiel der Makler nichts zu suchen. Wer Ihnen nicht vorgestellt wird, darf nicht mit in die Wohnung. Notieren Sie sich Name und Funktion aller Personen.

Die Besichtigung muss sachbezogen sein. Wenn ein Schimmelfleck im Bad begutachtet werden soll, können die anderen Räume verschlossen bleiben.

Nichts verhandeln, nichts unterschreiben! Wenn der Vermieter ein Schriftstück mitbringt, kann er es Ihnen auch da lassen, so dass Sie sich beim Mieterverein Rat holen können.

www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0406/040628.htm _____________________________________________________________________

Warum hier ein Anwalt mitkommen soll, kann ich nicht nachvollziehen.

Diesem würde ich ggf. die Besichtigung verweigern und mir erst mal den Grund nennen lassen, was ein Anwalt bei der Besichtigung zu suchen hat.

Aber vorsichtshalber sollten Sie den Mieterbund fragen, was sie machen sollen oder dürfen