darf ich als azubi eine tag krank zu hause bleiben ohne ein attest?

9 Antworten

@ derpsterderp

Auch als Azubi  darf man auch mal einen Tag zuhause bleiben wenn man krank ist.

Aber wenn man "krank" ist, dann kann man auch zum Arzt gehen und sich eine Krankmeldung für den einen Tag geben lassen. So krank wird man wohl an einem Tag nicht sein, dass es nicht machbar ist.

Aber schon das eigene Verantwortungsgefühl sollte einem sagen, dass es schon der Anstand verlangt, dass man gleich in der Früh in der Firma anruft und Bescheid gibt.

Heute scheint es bei vielen Jungen an der Tagesordnung zu sein, dass man das sehr locker und gleichgültig sieht. Jeder der arbeitet, weis wie es in der Firma mit Krankmeldungen gehandhabt wird und wann man die abgeben muss.

Wenn man allerdings als zuverlässiger Mitarbeiter geschätzt werden will, dann holt man sich auch an einem Tag beim Arzt eine Krankmeldung ab und nimmt die dann am nächsten Tag mit.

So sieht man, dass man nicht einfach nur einen "Blauen" geschoben hat, denn aus purer Lust geht keiner zum Arzt und holt sich einen Krankmeldung ab. 

Hi,

das kommt ein bisschen auf den Betrieb an. Gesetzlich geregelt ist, dass man ab dem 3. Tag einer Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Krankmeldung vorlegen muss (den "gelben Schein"). 
Jetzt ist es allerdings so, dass der Arbeitgeber (Ausbildungsbetrieb) von dir verlangen kann, dass du schon am 1. Tag der AU einen gelben Schein vorlegen musst. Wenn das so in deinem Vertrag steht musst du das auch machen. Heißt dann: sofort am 1. Tag auch zum Arzt und dann hast du 3 Tage Zeit, den "Gelben" in dir Firma zu schicken (Stichwort "Postweg"). 

Bei uns wird's so gehandhabt, dass wir den gelben Schein einscannen bzw. mit dem Handy fotografieren, dann per eMail an die Personalabteilung schicken und sobald wir wieder fit sind halt dann im Original mitbringen.
Und natürlich in jedem Fall sofort anrufen, wenn wir merken, dass wir nicht zur Arbeit kommen können. Meist sagt Chef dann schon was wie "ist okay, gute Besserung, bis morgen" oder "geh mal zum Arzt"... Oft kann man ja selbst auch schon ein bisschen abschätzen, ob man nur den einen Tag oder länger "in den Seilen hängt". 

Aber das handhabt halt jeder Betrieb ein bisschen anders. Wie's bei dir funktioniert kann im Zweifel ein Blick in deinen Vertrag beantworten oder natürlich eine kurze Frage an deinen Chef/Vorgesetzten/Ausbilder. 

Liebe Grüße,

Matze

Wenn nichts im Vertrag steht, ja. Grundsätzlich wird ein Attest nach 3 Tagen fällig.

Aber normalerweise müsste da ein Abschnitt drüber im Arbeitsvertrag stehen. Wenn da steht, dass ab dem 1. eins gebraucht wird, musst du dich dran halten.

kommt drauf an, wie es in deiner Firma geregelt ist, normal erst am 3. Tag, aber wenn die Firma auch am ersten Tag was haben möchte, dann muss man das machen. Bei meinem Sohn war es so, dass man sogar ein Attest forderte, als er 2 Stunden früher heim ging, weil er Kopfschmerzen hatte in der Ausbildung und er war so gut wie nie krank. 

Meistens brauchst du ein Attest erst ab dem 3. Tag, dies muss dann aber auch am 3. Tag vorliegen.

Ich würde auf jeden Fall zum Arzt gehen, sicher ist sicher!