Darf Hausmeister einfach so in meine Wohnung?
Eine Freundin und ich wohnen im selben Haus. Wir haben beide eine Mietwohnung.
Vor ca. 1 Jahr war ich zu Hause, habe geschlafen und es hat geklingelt. Ich hab aber nicht direkt aufgemacht, weil ich erstmal wach werden wollte. Dann hab ich gehört, wie jemand gesagt hat : 'Lebt die überhaupt noch?', ein Schlüssel wurde gezückt und in mein Schloss gesteckt. Daraufhin bin ich zur Tür gerannt und hab durch den Spion geschaut und unseren Hausmeister erkannt,der sofort weg gerannt ist.
Und nun hat mir meine Freundin geschrieben, dass bei ihr auch der Hausmeister einfach aufschließen wollte. Wir haben Angst, wer weiß, wie oft er schon in unseren Wohnungen war?
Hat jemand eine Ahnung, was wir machen können?
13 Antworten
Nein, selbstverständlich darf er das nicht einfach so.
Die 1. Frage ist: Warum hat er einen Schlüssel. Häufig oder teils üblich ist es durchaus in mehrfamilienhäusern dem Hausmeister einen Schlüssel zu geben.
Meiner hat auch einen, das hat auch einen Grund: Sollte z.b. mein Nachbar unter mir mal Wasser aus seiner Decke tropfen sehen und ich bin nicht auffindbar, so darf mein hausmeister bei mir rein und einen evtl. Wasserrohrbruch beheben ...also eben für Notfälle. Aber das ist eine Einigung, die ich mit ihm getroffen habe...aus diesem Grund hat er einen Schlüssel....ohne meine Kenntniss ginge das natürlich nicht.
Auch kann er natürlich nicht einfach so in die Wohnung!
Wenn du also nicht willst , dass er einen Schlüssel hat, dann nimm ihn ihm ab!
Auch dein Vermieter darf weder einen Schlüssel für Notfälle behalten, noch weitergeben, z.b. an den Hausmeister, das geht NUR nach Absprache mit Dir!
Ob Hausmeister oder Vermieter, das Betreten deiner Wohnung ohne Absprache (oder in deiner Abwesenheit) ist Hausfriedensbruch! Strafbar!
Es gibt einige ganz wenige Ausnahmen, in denen man in di Wohnung dürfte, auch ohne dein direktes Einverständniss:
Gefahr im Verzug, wie Rohrbrüche, Brände etc.
Wenn du Mängel in der Mietwohnung angibst, die zu beheben sind.
Oder wenn er begründeten Verdacht hat, dass du die wohnung vertragswiedrig nutzt (Geschäft in privatwohnung z.b.)
Das einzige was du machen musst, ist die möglichkeit erschaffen imNotfall in die Wohnung zu kommen. Wie gesagt, das macht man meisst über den Hausmeister, aber du kannst ebensogut einen Schlüssel bei einem vertrauenswürdigen Nachbarn hinterlassen und dem Hausmeister oder Vermieter sagen bei welchem Nachbarn.
Vermieter informieren.
Der Hausmeister darf ohne Erlaubnis nicht in die Wohnung.
(Ausnahme falls sie um Hilfe schreien oder z.B rauch aus der Wohnung kommt und für sie oder andere gefahr besteht)
Wenn überhaupt dürfte er nur im Auftrag und Beisein der Polizei aufschließen, z.B. bei Verdacht auf den Tod des Mieters, oder bei Wasserschaden, o.ä.
Anzeige erstatten beim nächsten Mal. Ist ja schon über ´n Jahr her, da kannst jetzt nicht mehr kommen damit.
Nein, das darf er nicht!
Lebt die überhaupt noch?
Selbst, wenn es eine Vermutung gibt, das es einen Todesfall in der Wohnung geben könnte muss der Hausmeister oder Vermieter die Polizei dazu rufen!
Normalerweise hat ein Hausmeister keine Schlüssel für die Wohnungen.