Darf GV Leihgaben Pfänden?

6 Antworten

Hallo,

der GV muß alles pfänden, was er im Verfügungsbvereich des Schuldners vorfindet, was pfändbar und werthaltig ist und nicht ganz offensichtlich unbeteiligten Dritten gehört. Werthaltig heißt, dass der Erlös die Kosten der Pfändung und Versteiegrung übersteigen muß.

Wenn der Schuldner eine auf einen Dritten lautende Rechnung vorlegt, ist dies schon ein wichtiger Hinweis, dass die da berechnete Ware dem Schuldner nicht ghehört. Wenn die Ware eindeutig bezeichnet ist mit Seriennummer o.ä. gibt es keinen Zweifel. Sonst besteht aber eben immer der Grundverdacht, dass das Dokument oder andere Zusammenhänge manipuliert sein können, wenn sie der Schuldner vorlegt. Schuldner gelten häufig als tatgeneigt.

Laß Deinem Bruder die Rechnung da, mehr kannst Du ja nicht tun, wenn Du das Gerät nicht rausräumen willst.

Was sollte es sonst noch für Möglichkeiten geben?

Viele Grüße Vollstreckerin

Dein Bruder muß beweisen können das es nicht sein Fernseher ist. Z.B mit einem Schreiben von dir und der orginalen Rechnung. Nur bei besonders wertvollen Fernsehern lohnt sich eine Pfändung, außerdem muß ein zweiter Fernseher vorhanden sein. Ich glaube nicht das der gepfändet werden soll.

Wenn Du eine Rechnung hast, welche Dein Eigentum nachweist ist die Sache ok und er darf nicht pfänden. Dieses dem GV beim Besuch zeigen.

Schick Ihm eine Kopie der rechnung sowie ein Bestätigungsschreiben das das Teil Dir gehört und gut ist

Schick deinem Bruder die Unterlagen, dann kann er beweisen, dass der TV dir gehört. Fremdes Eigentum darf der GV nicht opfänden, nur Sachen, die deinem Bruder tatsächlich gehören.