motorrad pfändung trotz ev
ich habe vor ca 2jahren eine ev abgegeben und nun will der gv unbedingt mein motorrad pfänden dabei hatte ich es damals bei der ev angegben und brauche es um zur arbeit zukommen. darf er das?
3 Antworten
Ich meine ja, aber nur wenn es ein Teures Motorrad ist, dann kann es sein das es gepfändet wird, und du ein weniger teures aber funktionierendes bekommst. Es muss halt nur seinen Zweck erfüllen.
In folgender Aussage geht es zwar um ein Auto aber beim Motorrad wird es nicht anders sei.
Auto
Wenn Sie das Auto für Ihre Berufstätigkeit benötigen, darf es nicht gepfändet werden. Nur wenn Sie eine Luxuskarosse besitzen, wird die in jedem Fall dran glauben müssen: Der teure Wagen kann durch die so genannte Austauschpfändung gegen einen billigeren ausgetauscht werden. Wenn Sie ebenso gut mit Bus oder Bahn zur Arbeit fahren können und ansonsten das Auto nicht brauchen, müssen Sie Ihr Gefährt auch abgeben. http://www.bild.de/ratgeber/job-karriere/inkasso-gerichtsvollzieher-was-darf-kassiert-werden-13466238.bild.html
Ja darf er, alles was Geld bringt, bis auf die Dinge zum Leben.