Gehaltspfändung trotz monatlicher Zahlung...?

6 Antworten

Gibt es die Ratenvereinbarung schriftlich? Wie ist der Wortlaut? Hat der Gegenüber angekündigt, Zwangsmaßnahmen ruhen zu lassen für die Dauer der Ratenzahlungen?

WENN es eine wirksame Ratenvereinbarung gibt und du die erfolgreich bedienst, könntest du gegen eine Pfändung vorgehen. Aber auch wirklich nur dann. Zudem: Wenn Inkassos u. ä. involviert sind und diese für die Ratenvereinbarung zusätzlich Gebühren erhoben haben, dann aber willkürlich die Absprache brechen, dann ist es auch dein gutes Recht, die ganzen Inkassogebühren wiederum zu verweigern. Insofern würde ich dann demjenigen, der da pfändet, deutlich informieren (per Einschreiben). "Werter Gläubiger, Sie sind nicht der einzige Gläubiger. Zudem gehe ich davon aus, dass ich bei einer Pfändung meinen Job verliere und in die Privatinsolvenz muss, so dass Sie am Ende womöglich gar nichts mehr bekommen. Sie haben mit mir eine Ratenvereinbarung getroffen. Dies ist ein Vertrag, an den nicht nur ich mich zu halten habe, sondern an den auch sie sich zu halten haben. Bei einer Ratenvereinbarung liegt ein sogenanntes Vollstreckungshindernis vor und ich würde mich mittels Anwalt und Gericht gegen eine Pfändung wehren, was für Sie mit erheblichen kosten verbunden sein wird."

Normalerweise beruhigen sich solche Gläubiger auch wieder, solange du weiterhin brav die Raten zahlst.

Wenn es keine wirksame Ratenvereinbarung gibt oder wenn dort so Sätze drin stehen wie "Nach 6 Monaten werden wir uns vorbehalten, sie erneut zu prüfen", dann sieht es schlechter aus.

Hallo,

leider befürchte ich, dass es schon möglich ist alles bis zur Pfändungsfreigrenze pfänden zu lassen.

Ich muss allerdings auch sagen, dass es meist möglich ist, mit den Gläubigern darüber zu sprechen und andere Beträge festzulegen. Wie lange wartet dieser bestimmte Gläaiubiger denn auf sein Geld wenn man mal ganz indiskret fragen darf?

Alles in allem würde ich mich an deiner Stelle einfach noch mal mit denen in Verbindung setzen und denen auch eventuell von deinen Sorgen um deinen Arbeitsplatz berichten. Immerhin wollen die ihr Geld ja irgendwann in nächster Zeit sehen und wenn du arbeitslos wirst kommt es denen ja auch nicht zu gute.

Alles Gute und Liebe Grüße

Cherry

Natürlich ist er dazu befugt, du schuldest ihm Geld. Auf Zahlungswillen kommt es nicht an. Je nach Höhe der Forderungen solltest Du darüber nachdenken, ob Du die Sache besser mit einem Insolvenzverfahren lösen kannst oder eben dadurch, die Forderungen der Reihe nach zu bedienen.

mepeisen  21.09.2014, 13:47

Natürlich ist er dazu befugt, du schuldest ihm Geld

Es sei denn, er hat eine wirksame Ratenvereinbarung getroffen und dabei erklärt, von Vollstreckungen abzusehen. Dann würde ein Vollstreckungshindernis vorliegen oder mit anderen Worten: Der Gläubiger würde vertragsbrüchig werden, wenn er dann trotz bezahlter Raten einfach so vollstrecken lässt. Das ändert dann womöglich an der Vollstreckung selbst nichts, aber die ganzen Folgekosten und Vollstreckungskosten sind dann dem Gläubiger aufzuerlegen.

Mit einer Ratenvereinbarung sind nur noch die Raten selbst fällig und bezahlt man sie stets, gibt es keinen Grund mehr, zu pfänden.

Ich hatte mal einen Fall, bei dem ein Inkasso trotz erfüllter Ratenvereinbarung, einfach so eine Vorpfändung erließ. Das Gericht hat dann einer Vollstreckungserinnerung stattgegeben, hat die Kosten der Vorpfändung (rund 70€), die Kosten der Erinnerung (rund 70€), sowie die Anwaltskosten des Schuldners (rund 80€) dem Inkasso auferlegt. Der gesamte Verdienst des Inkassos war dahin und der Schuldner hat weiterhin fleißig die Raten abbezahlt, wie es geplant war. Vor Gericht versuchte man sich herauszureden, dass man mit der Vorpfändung die Rate selbst, obwohl sie noch nicht fällig war, besichern wollte. Das hat das Gericht nicht gelten lassen, da A) die Rate noch nicht fällig war, B) die Vorpfändung über die gesamte Summe lief und C) die Gebühren nicht erstattungsfähig sind, da nicht notwendig im Sinne des ZPO.

mepeisen  21.09.2014, 13:52
@mepeisen

Nachtrag:

Auf Zahlungswillen kommt es nicht an

Völlig richtig.

Je nach Höhe der Forderungen solltest Du darüber nachdenken, ob Du die Sache besser mit einem Insolvenzverfahren lösen kannst oder eben dadurch, die Forderungen der Reihe nach zu bedienen.

Manchmal kann es auch gut sein, die Zahlungen einzustellen und das über einen Gerichtsvollzieher zu regeln. Als Alternative zur Privatinsolvenz. Kommt, wie du richtig sagst, auf die Gesamtschulden und die Summe dessen an, was man zur Zeit zahlt. Wenn weniger gepfändet werden kann als man monatlich abzahlt, könnte das auch eine Lösung sein.

Hast du schon ein P Konto, das die Pfändungen nicht wirksam werden bis zur Pfändungs- Freigrenze ?

Warst du schon mal bei einem Anwalt, der das alles für dich mit den Gläubigern regelt ?

Wenn nicht wird es Zeit dafür.

Ja sicher kann er machen,er will halt sein Geld schneller haben.