Darf der Vermieter das Warmwasser abstellen?
Wie in den Nachrichten berichtet wurde, machen erste Genossenschaften das.
Das Ergebnis basiert auf 8 Abstimmungen
5 Antworten
Wärmeversorgung ist laut Vertrag konstant zu gewährleisten. Es ist demnach nicht erlaubt, willkürlich die Wärmezufuhr, durch Heizung oder Warmwasserversorgung zu reglementieren.
Derartige Verträge wurden zu Zeiten sicherer Energielieferungen bei gewisser Preisstabilität geschlossen.
Die Preisentwicklung für Energie kann im aktuellem Maße nicht umfänglich umgesetzt werden. Vertragseinhaltung bedeutet für viele Unternehmen Konkurs.
Vermieter befinden sich im gleichen Dilemma und können die in kurzer Zeit enorm angestiegenen Energiepreise nicht umgehend auf die Mieter umlenken.
Energiekriese als Unternehmerrisiko abzutun, wäre ungerecht. Keiner hat was davon, wenn z.B. Vermieter Pleite gehen. Durch zumutbare Einsparungsmaßnahmen versuchen sie sich zu retten und auch ihre Mieter vor explodierenden Kosten zu schützen.
Die Meisten werden den Gürtel enger schnallen und aus ihrer Komfortzone heraus müssen.
Glück, wer reich oder Transferempfänger ist.
Richtig. das gilt für den jeweiligen Zeitraum, der in dieser Höhe nicht absehbar war. Denke an Betriebskosten, die vertraglich vereinbart waren, an die er sich halten muss.
Hallo Bergziege110,
Ich würde gegen solche Maßnahmen auch mit einen Anwalt dagegen vorgehen weil das völliger Schwachsinn ist in meinen Augen und auch nicht gerechtfertigt ist und auch keine Einsparungen wirklich bringt. Im Gegenteil das kann richtig gefährlich werden.
In größeren Wohngebäuden gibt es sowieso große Warmwasserspeicher die auf mindestens 60 Grad hochgeheizt werden müssen wegen Legionellenvorbeugung.
Das ganze kann auch diese Gefahr deutlich vergrößern, weil durch das mehrmalige Aufheizen und Abkühlen im Warmwasserspeicher die Legionellen immun werden können gegen hohe Temperaturen, und wenn dies der Fall ist auch keine thermische Desinfektion mehr möglich ist um die Legionellen abzutöten.
Ich halte das für sehr bedenklich und den Auftraggeber dieser Aktion kann das sehr teuer zu stehen kommen.
Das ist für mich eine strafbare Maßnahme die nicht geduldet werden sollte.
Gruß Markus
Das wäre/ist illegal, steht dem deutschen Mietrecht entgegen (BGB). Die Mieter dürfen dann die Miete um 10% mindern.
Alles Andere bedarf einer einvernehmichen Regelung.
Nein, ist Ferboten.
Wo kann man dagegen klagen oder was kann man run damit das aufhört
Miete kürzen.
verboten
Naja man muss schon ein bisschen differenzieren. Das Wasser wird ja nicht komplett abgestellt.
Natürlich ist es ein Mietminderungsgrund, aber ganz ehrlich, wenn dadurch im nächsten Jahr meine Nebenkosten nicht ins unermessliche steigen wäre ich dafür
Im Fall der Genossenschaft aus Sachsen: Statt 100.000 Euro muss sie nun 400.000 Euro an den örtlichen Versorger überweisen. Natürlich muss dann eingespart werden, zumal dort keine reichen Mieter leben.
Deshalb sage ich ja, differenzieren. Die Zeiten in denen Warmwasser zur Verfügung steht sind meines Erachtens auch völlig in Ordnung
Jaha und ich wollte dies durch die Beträge untermauern.
Die Vermieter können die Kosten doch 1:1 auf den Mieter abwälzen?