Vermieter will länger das Warmwasser abstellen?

13 Antworten

Es wird hier sicher nicht nur um Wartung gehen. Da wird wohl Größeres gemacht und wenn das notwendig ist, um dann in Zukunft die Versorgung wieder dauerhaft und zuverlässig sicher zu stellen, hast Du das hinzunehmen.

Mit Mietminderung wird zwar das Wasser auch nicht warm, aber es gibt Dir zumindest soviel, wie Du brauchst, um einmal täglich den Eintritt im nächsten Schwimmbad zu bezahlen, um Dich warm duschen zu können. Für alles andere gibt es noch den Küchenherd oder Wasserkocher.

HansImGlueck178  09.07.2019, 09:51

In 8 bis 14 Tagen kann man drei neue Heizungen einbauen und den gesamtem Keller renovieren.

bwhoch2  09.07.2019, 09:54
@HansImGlueck178

Richtig und vielleicht soll genau das passieren.

HansImGlueck178  09.07.2019, 09:56
@bwhoch2

Dann sollte der Vermieter das definitiv besser kommunizieren.

bwhoch2  09.07.2019, 10:02
@HansImGlueck178

Richtig, das würde ich ihm auch sehr empfehlen, aber leider ist der nicht hier im Forum.

Das ist völlig absurd und ganz sicher unzulässig. Ich habe noch nie erlebt, dass solche Wartungsarbeiten länger als ein paar Stunden dauern. Du solltest dich unbedingt bezüglich der Mietminderung mit einem Mieterschutzbund in Verbindung setzen.

8-14 Tage?

Das ist aber schon lang. Ich kenn so was für ein paar Stunden, maximal nen halben Tag.

Da ich kein Profi bin, das aber echt zu lang finde: ich würde mich beim Mieterschutzbund informieren. (bzw. bei meiner Cousine, die ist Anwältin)

Xxmitchiixx 
Fragesteller
 09.07.2019, 09:57

Ja danke, habe mich beim Mieterschutzbund gemeldet - wusste gar nicht das es sowas gibt. Vielen Dank

8-14 Tage? Das ist dann vermutlich keine Wartung, sondern eine komplette Sanitär-Neuinstallation.

Eine Mietminderung ist hier machbar. Über die Höhe findest Du Mietminderungstabellen im Internet.

Warte ab, möglicherweise ist das reines Mobbing. Die Wartung dauert normal nur max. 5 Stunden. Käme es zum Ausfall für solchen Zeitraum wie informiert, dürftest du sehr wohl für diese Zeit die Miete angemessen mindern. Quote mindestens 5 Prozent (von der Bruttomiete).