Mietraum ohne WArmwasser? Ist das laut Gesetz zulässig?

12 Antworten

Im Mietvertrag steht keine Küche drin und auch kein Untertischgerät. Es gibt aber eine kleine seperate Küche mit Untertischgerät. Es geht mir um einen Schadenhaftungsfall. Beim Unterschreiben des Vertrags habe ich nicht auf die Miniküche geachtet. Also Gerät war vorhanden bei Einzug. Jetzt wo der Schaden da ist, soll mir das Gerät geören. Daher mein e Frage, ob Warmwasser eh Pflicht ist. Ist für mich eben wichtig. Ein Rechtsanwalt sagte mir, dass man nur mit Warmwasser vermieten kann!

Padri  04.10.2009, 11:21

Der Rechtsanwalt hat Unrecht. Was für ein Schaden ist denn eingetreten? Wenn das Gerät unter Deiner Nutzung schuldhaft defekt geworden ist, so muss Du es auch selbstverständlich ersetzen.

Wenn die Wohnung nicht zu Wohnzwecken vermietet wird, muss kein Warmwasser vorhanden sein. Abhilfe schafft hier ein Unterbau-Heißwassergerät - es gibt verschiedene Modelle und Preislagen.

Den Warmwasserbereiter mußt Du schon selbst kaufen und vom Fachmann anbringen lassen.Der Vermieter ist nicht dazu verpfichtet.Wenn du ausziehst kannst Du den Bereiter wieder mitnehmen.

Kommt darauf an.wenn vermietet im Imbiss oder Gaststättenbereich muss warmes Wasser dabei sein,für andere Gewerbe nicht!

vom gesetz her ist er nicht dazu verpflichtet. er muss allerdings, bevoer der mietvertrag abgeschlossen wird, den mieter darüber aufklären, dass keine warmwasserquelle vorhanden ist.