Darf erwachsener Bruder der kleinen schwester das handy usw. abnehmen?

8 Antworten

Wie du selber bemerkt hast, er hat kein Sorgerecht über dich.

Es ist also Diebstahl, den du anzeigen kannst.

Dein Bruder darf Dir überhaupt nichts wegnehmen, was Dir gehört.

Wenn er sich was ausleihen will, muss er Dich fragen, ob Du einverstanden bist und es zurückgeben, wann Du es zurück haben willst.

Sag Deinen Eltern, sie sollen dafür sorgen, dass er Dir deine Sachen zurück gibt. Tun sie das nicht, beschwere Dich beim Jugendamt, dass sie Dir ihren Schutz versagen.

Weigert er sich, Deinen Besitz zurückzugeben, zeige ihn an wegen fortgesetzten Raubes. Dann muss er sich vor Gericht dafür verantworten, vielleicht kapiert er dann, dass er Dein Besitzrecht achten muss.

Im Prinzip darf er das nicht so einfach. Außer deine Eltern haben ihm das Recht erteilt, dass er dir bestimmte Dinge für bestimmte Zeiten wegnehmen darf. Sonst aber nicht.

Der Bruder hat kein Recht, dir ein Handy u.s.w. wegzunehmen.

Eine Ausnahme wäre es nur, wenn die Eltern ihn damit beauftragen. Aber auch die Eltern dürften dir die Geräte nicht tagelang wegnehmen. Nur vielleicht abends, vor dem zu bett gehen, oder für einige Stunden, wenn du Hausaufgaben erledigen sollst, ..

Du könntest mit deinen Eltern sprechen. Die sollen dem Bruder sagen, dass er die Sachen wieder zurück geben soll.

Wenn deine Eltern damit einverstanden sind darf er das.