Darf der Vater den Kindesunterhalt direkt ans 12 jährige Kind überweisen?

14 Antworten

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Natürlich ist das Geld für den Bedarf des Kindes (einschließlich Kleidung und Wohnung). Deshalb bist auch Du empfangsberechtigt für das Geld.

Soweit das Konto des Kindes nicht auch seinem Zugriff unterliegt, hätte ich allerdings kein Problem damit, für das Kind ein Konto einzurichten... Wenn er sich dann dabei besser fühlt und das Zahlen nicht vergißt... (Allerdings solltest Du durchaus Zugriff auf das Konto haben. Geld irgendwohin überweisen, wo Du nicht drankommst, wäre nicht im Sinn des Unterhaltsrechts.)

Der Kindesunterhalt ist an die Mutter zu zahlen, denn du "verwaltest" das Geld im Sinne deines Kindes. Natürlich kann es auch auf ein Konto des Kindes eingezahlt werden, sofern du Zugriff darauf hast, oder du mit deinem Kind vereinbarst, dass es dir den Unterhalt auszahlt.

Väter sollten langsam begreifen, dass der Unterhalt kein Taschengeld ist, sondern auch zum Sparen für eine spätere Ausbildung, Führerschein etc verwandt werden darf. Wir Mütter bereichtern uns doch nicht an dem Kindesunterhalt. Ich wage anzuzweifeln, dass ein 12jähriges Kind die Entscheidung über die Verwendung des Unterhaltes alleine treffen kann.

Der "Zugang" zum "Barunterhalt" für Dein Kind darf Dir nicht verwehrt werden, da dieser für die finanzielle Versorgung des Kindes zu leisten ist; wie Du schon aufgezählt hast (Essen, Kleidung etc...).

Du bist dem Kind "lediglich" zum "Naturalunterhalt" verpflichtet (Betreuung, Wäschewaschen, Essen kochen, zum Arzt gehen etc...), nicht zum Barunterhalt. (Das ändert sich erst mit dem 18. Geburtstag des Kindes.)

Als Sorgeberechtigte Deines Kindes bist Du sein "gesetzlicher Vertreter" und berechtigt, über die Finanzen Deines Kindes zu "entscheiden".

Ein zwölfjähriges Kind kann ein Konto meines Wissens nur mit Zustimmung der/ des "Sorgeberechtigten" eröffnen.

Ein 12-jähriges Kind kann dann ein Girokonto unterhalten, wenn beide Elternteile der Eröffnung zugestimmt haben und ein Elternteil oder beide darüber zum Wohl des Kindes auch frei verfügen können. Gesperrtes Geld erfüllt einen solchen Anspruch nicht. Eine Bank dürfte sich überdies sehr schwer tun, einem Minderjährigen ein Konto in laufender Rechnung (Girokonto) zu bewilligen. Da der Kindesunterhalt aber der Mutter zur Unterstüzung des Kindes und nicht dem Kind zugesprochen sein dürfte, ist das Ansinnen des Vaters lebensfern und eher als Schikane zu bezeichnen, die aber gemäß BGB (Schikaneverbot) nicht zulässig ist!

sumba  30.10.2010, 22:03

schelm grins gib mir mal bitte den paragraphen für das schikaneverbot. das interessiert mich sehr :)

Der will dich ärgern. Natürlich ist das nicht zulässig. Es gibt noch nicht einmal Konten, auf die Minderjährige Zugriff hätten, ihre Erziehungsberechtigten aber nicht. In Wirklichkeit ist es anders herum.

anjanni  15.09.2010, 11:58

Die Problematik liegt dann im gemeinsamen Sorgerecht. Da hätten dann nämlich beide Eltern Zugriff auf das Konto, im Prinzip und wenn man das nicht ausschließt.