Gewerbe betreiben in Eigentumswohnung im Mehrfam.Haus erlaubt?

7 Antworten

Das kannst du bei der Stadt/Gemeindeverwaltung nachfragen. Es kommt auf den Bebauungsplan deines Wohngebietes an. Wenn dein Haus auf einem Mischgebiet steht, wo Gewerbe und Wohnen zulässig sind, dann darfst du das. wohnst du jedoch in einem reinen Wohngebiet, dann ist es in jedem Fall VERBOTEN. Sind noch andere Eigentümer in dem Haus? Dann MUSST du auch die Eigentümerversammlung um Zustimmung bitten.

Nein, nicht auf jeden Fall VERBOTEN! Stell Dir z. B. einen Malermeister vor, der alles, was er an Werkzeug braucht, immer in seinem Transporter hat und in der Wohnung nur sein Arbeitszimmer, in dem er Angebote und Rechnungen schreibt. Das ist überhaupt kein Problem.

Bei Betrieben, wie Friseure, Kosmetikerinnen, Nagelstudios, Nachhilfe, Musikunterricht und ähnliche Dinge, die in einem Wohngebiet nicht störend sind und vielleicht sogar zum Lebensumfeld, also Wohnumfeld gehören, ist der Betrieb in einem reinen Wohngebiet nicht unbedingt verboten, sondern vielleicht sogar erwünscht.

Entscheidend ist aber, wie sich Vermieter, Eigentümergemeinschaft und Hausverwaltung dazu stellen. Kommen viele Kunden in die Kosmetiklounge, ist Ärger vorprogrammiert.

Hallo

Wenn es mit den anderen Eigentümern abgesprochen ist,

und die sich nicht gestört fühlen,müsste es klappen.

Müsste dann der Mehraufwand für Gesamt-Energiekosten geklärt werden.

(Treppenhaus-Beleuchtung.Reinigung desselben ,

wegen erhöhtem Durchgangsverkehr)

VG pw

Dazu musst du die Zustimmung vom Amt haben, dass du Wohnraum in Gewerberaum umwandeln darfst - und vor allem muss die Eigentümergemeinschaft vorher zustimmen.

wenn der Vermieter zustimmt, ist da kein Problem

Es ist aber erstens keine Miet- sondern eine Eigentumswohnung und zweitens kann die Umwandlung von Wohn- in Gewerberaum bei Geltung einer Zweckentfremdungsverordnung verboten sein.