Darf eine Privatperson auf Privatgrundstück mein Auto samt Kennzeichen fotografieren ohne Vorliegen einer Straftat bzw. sonstigen Deliktes meinerseits?

8 Antworten

Also grundsätzlich darf jeder Bilder machen wie und wann er will.
Nur das Veröffentlichen ist erst mal verboten !

Es ist dort kein Schild über eine Parkplatz-Regelung vorhanden.

Kein Schild heißt aber nicht, dass man Parken kann wie man will.
Grundstücksausfahrten (auch gegenüber) sind z.B. freizuhalten und es muss immer genügend Platz zum Durchfahren sein (Zahl in Meter habe ich jetzt nicht im Kopf).

dass ihr Ehemann wirklich Polizist ist

Ist grundsätzlich mal egal.
Wenn Dich jemand anzeigt, dann ist die Polizei immer erst mal gehalten der Anzeige nachzugehen. Der Polizist darf das nicht(!) privat machen. Warum sollte er auch.

Wenn Du tatsächlich falsch gestanden und dabei vielleicht noch jemanden behindert hast, dann kommt das immer schriftlich. Und da steht dann schwarz auf weiss was Dir vorgeworfen wird. Stimmt das nicht, dann kannst Du Einspruch einlegen.
Nicht mehr und nicht weniger.



Ja, das darf sie. 

Ich fotografiere auch immer die Autos mitsamt Kennzeichen, die die Tiefgaragenzufahrt zuparken. Muss denn unbedingt ein Schild dranhängen, wo steht, dass das eine Aus/Einfahrt ist? Sollte ein Autofahrer nicht selbst erkennen, dass ein Weg, der in ein Haus führt + Ampel, dass das eine Zufahrt ist und man besser nicht davor parkt?

Weißt du wie viele Parkidioten schon die Einwohner des Hauses behindert haben? 

Natürlich war die Szene so nicht in Ordnung, aber vermutlich hast du keinen blassen Schimmer welche dummen Sprüche man sich anhören muss, wenn Parkidioten ihr Auto wegfahren. Entschuldigung sagen da nämlich die Wenigsten. 

Park in Zukunft einfach woanders, wenn du dort bist. Jetzt weißt du ja, dass du die Einwohner behinderst, wenn du dort parkst. 

garecht 
Fragesteller
 16.02.2016, 14:24

Ich habe erheblichen Schimmer, um was es geht. Ich  hatte  in Augsburg ein Haus mit 10 Mietparteien und es wurde ständig die Einfahrt zugeparkt. Und zwar auf dem Grundstück und am Fahrbahnrand draußen. Ich fand das auch nicht lustig. Deswegen sollte man trotzdem nicht seine gute Kinderstube vergessen, sofern man eine hatte. Das ganze ist übrigens meiner Freundin heute morgen passiert. Wenn man des Schreibens mächtig ist, kann man davon Gebrauch machen und die Kennzeichen auch notieren.

catchan  16.02.2016, 20:23
@garecht

Deswegen sollte man trotzdem nicht seine gute Kinderstube vergessen, sofern man eine hatte.

Ich habe nicht gesagt, dass das verhalten in Ordnung war. WEnn du meinen Beitrag gelesen hast, wirst du wissen, dass ich das Gegenteil behauptet hat.

Aber: Wie ich schon sagte, habe ich reichlich Erfahrung mit solchen Menschen gesammelt. Nur ein einziges Mal habe ich erlebt, dass man mit einer Entschuldigung sein Auto weggefahren hat. Dafür habe ich ab und zu dumme Sprüche einstecken dürfen. Da habe ich eben Verständnis, wenn einmal der Kragen platzt. 

Wenn man des Schreibens mächtig ist, kann man davon Gebrauch machen und die Kennzeichen auch notieren.

Im Jahr 2016 hat man eben schneller das Handy mit Kamera zur Hand als Zettel und Stift.

Mal abgesehen davon sind Fotos gute Beweismittel für den Vermieter, um die Blockade der Mietsache zu belegen oder für das Ordnungsamt, denn das Zuparken von Ein- und Ausfahrten ist eine Ordnungswidrigkeit.

Parken im 5-Meter-Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor
Grundstücksein- und -ausfahrten, im Bereich von Haltestellen und
Taxiständen, vor und hinter Andreaskreuzen, über Schachtdeckeln und
soweit es durch Verkehrszeichen verboten ist

Parken im 5-Meter-Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor
Grundstücksein- und -ausfahrten, im Bereich von Haltestellen und
Taxiständen, vor und hinter Andreaskreuzen, über Schachtdeckeln und
soweit es durch Verkehrszeichen verboten ist

Parken im 5-Meter-Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor
Grundstücksein- und -ausfahrten, im Bereich von Haltestellen und
Taxiständen, vor und hinter Andreaskreuzen, über Schachtdeckeln und
soweit es durch Verkehrszeichen verboten ist

http://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-halten-parken/

Was bringt das denn im nachhinein? Dein Auto steht ja nicht mehr da. Und mehr als Abschleppen lassen wäre sowieso nicht drin gewesen. Das käme aber auch nur in Frage, wenn du bestimmte Wege oder Garagen blockierst. Da es aber absehbar war, dass du zu Besuch in der Praxis warst, wäre das kontaktieren eines Abschleppers auf deine Kosten zu übertrieben.

Das darf sie. Aber für die Überprüfung eines Kennzeichens wäre auch ein gutes Gedächtnis oder alternativ Bleistift und Papier möglich. Auch beides nicht verboten.

Klar, eine Anwohnerin darf problemlos ihren Hof fotografieren - egal, ob dort Dein Auto steht oder nicht.

garecht 
Fragesteller
 16.02.2016, 14:26

Es ist nicht "ihr" Hof. 

GanMar  16.02.2016, 14:34
@garecht

Es ging mir dabei auch weniger um Besitz oder Eigentum, sondern darum, daß ein Mieter dort fotografieren darf. Ob die Bilder ihm bei seinen "Manövern" anschließend nützlich sind, ist eine vollkommen andere Frage.