KFZ-Kennzeichen von anderen Städten?
Ich wohne in Stuttgart, und ich habe etwas von KFZ Neuerungen 2015 gehört und mein Opa der Polizist ist, meinte man könnte jetzt Kennzeichen aus Berlin an seinem Auto haben anstatt S für Stuttgart. Genauer konnten wir nicht mehr reden. Ist dies wahr?
4 Antworten
Wenn dein Auto vorher in Berlin zugelassen war. kannst du das alte Nummernschild übernehmen. Dein Opa hat also recht
Du kannst dein altes Nummernschild übernehmen Aber dafür muss das Fahrzeug aber z B. erst einmal in Berlin zugelassen sein. Du kannst in Stuttgart kein Fahrzeug auf Berlin zulassen
... aber natürlich, seit 01.01.2015, wenn denn das Fahrzeug so ein Kennzeichen schon hat. In S. bekomme ich natürlich kein HH oder M oder L.
Irgendwie schreibst du konfus. Wenn ein Berliner mit B am Auto nach Stuttgart umzieht, kann er sein B behalten und muss nicht wie bisher auf S umkennzeichnen. Was stimmt jetzt deiner Ansicht daran nicht?
Was jedenfalls geht ist dass wenn man ein Fahrzeug auf sich zugelassen hat und in einen anderen Zulassungsbezirk umzieht man nicht mehr die Kennzeichen wechseln muss. Also wenn der Halter in B wohnhaft war, da das Fahrzeug zugelassen hatte und nun in S wohnt kann das Kennzeichen weiterhin mit B beginnen (wobei es mir persönlich ziemlich peinlich wäre wenn man denken würde dass ich aus B komme).
So manch Einer behauptet dass es ausreicht wenn das Fahrzeug bereits Kennzeichen eines anderen Zulassungsbezirks hat. Man also zB in S wohnhaft ein Fahrzeug erwirbt das zuletzt in B zugelassen war und dann ebenfalls diese Kennzeichen behalten könne. So wie ich das mitbekommen hab gehe dies aber nicht.
In S wohnhaft bekommt man sicherlich nicht wahlweise Kennzeichen aus ganz Deutschland ohne dass irgendeine Verbindung zum gewünschten Zulassungsbezirk besteht.
Es ist korrekt, dass die Kennzeichenmitnahme in eine andere Stadt nur bei gleichbleibendem Halter funktioniert. Sobald ein Halterwechsel erfolgt, muss das Kfz komplett neu angemeldet werden und das geht nur am tatsächlichen Hauptwohnsitz.
Ja eben, so hab ich das Ganze verstanden. Nur verwirrt mich eine Angabe hier dass Jemand ein Kennzeichen eines Ortes an seinem Fahrzeug hätte in dem der nie gelebt haben soll.
Bei nochmaligem Überlegen könnte es sich um ein Kennzeichen des selben Zulassungsbezirks handeln das aber die Buchstaben eines früher vorhandenen Zulassungsbezirks trägt. Das geht wirklich, ich wohne im Kreis BB und könnte auch LEO erhalten obwohl ich dort nie gewohnt habe.
Wen der Halter gleich bleibt ist das möglich, wird das Fahrzeug beim neuen Wohnort neu angemeldet, ändert sich auch das Kennzeichen!
Das ist wahr. Das Kennzeichen ist nicht mehr an den Wohnort gebunden. Allerdings musst du dafür zum Straßenverkehrsamt nach Berlin fahren.
... und dann? Mit Perso aus Stuttgart? Lachnummer, oder?
Ja sicher. Bist wohl nicht auf dem Laufenden?
Zulassung und Überführung nur noch am Hauptwohnort! Also bitte!
Du lebst offensichtlich noch im Vorgestern.
Seit dem 01.03.2007 ist die Zulassung nur noch am Hauptwohnsitz erlaubt:http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/FZV_a2.htm#46 (Absatz 2)
Für die Praxis sind folgende wichtige Änderungen besonders herauszugreifen:1.Zuständigkeit (§ 6 i.v.m. § 46 FZV) Bisher galt im Zulassungsrecht das Standortprinzip, nach dem ein Fahrzeug dort zuzulassen war, wo es seinen regelmäßigen Standort hatte. Nunmehr ändert sich die Zuständigkeit auf das "Wohnortprinzip". Für Privatpersonen ist nun ausschließlich die Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes zuständig.
... bin gerne lernwillig, bitte Deine Quelle!
Hahahahaha, seit 01.01.2015 ist das KFZ-Kennzeichen nicht mehr an den Wohnort gebunden. § 13 FZV. Du bist echt von vorvorvorgestern. Die Straßenverkehrsordnung regelt das doch gar nicht mehr, sondern die FZV - Fahrzeugzulassungsverordnung. Im Übrigen bin ich das lebende Beispiel dafür. Ich habe auch ein Kennzeichen eines Wohnortes, in dem ich NOCH NIE gewohnt habe !!!!
Genau das kam sogar in den Nachrichten, danke dann hat sich alles bestätigt
... nun einmal nicht so kühn. Merke: Lesen hilft oft weiter. Dann hast Du doch bestimmt ein Quelle, und wir alle können hier unsere Zulassungstelle auf den Topf setzen.
... das man/frau zur Zulassung in den Ort muß, der das Kennzeichen vergibt und der Perso völlig egal ist? Quatsch mit Sauce, oder?
... und warum steht bei mir der 46 FZV??????
... wieso denn? Wenn das B schon in Hamburg dran war und jetzt nach S kommt, muß es doch zuvor nicht wieder nach B! Also bitte!