Darf eine noch „Studentin“ mündliche Noten vergeben?

1 Antwort

Wenn die Schule als Vertretung eine Studentin einsetzt und diese über einen längeren Zeitraum bleibt dann darf sie auch Noten vergeben. Allerdings hat bei der finalen Benotung der Fachlehrer das letzte Wort. Sie kann sie eintragen, ob die dan gilt liegt bei deinem Lehrer.