Darf ein Lehrer mündlich mehrere 6en verteilen wegen nicht gemachten Hausaufgaben? Darf dieser die mündliche 6 für eine Stunde verteilen, in der er nicht dawar?

6 Antworten

Arbeitsverweigerung. OK. Das verstehe ich. Ich akzeptiere auch das rausschmeißen und die eine 6. Aber die anderen beiden sechsen. Mündliche Noten in Stunden, in der er nicht da war, unabhängig von den gemachten oder nicht gemachten Aufgaben. Wir haben mit einem anderen Lehrer darüber geredet. Er ist schon lange an der Schule, und war schon entsetzt als wir ihn das erzählt haben, was Lehrer x gemacht hat. Lehrer x ist aber ein Referendar gewesen, welcher erst seit 5 Wochen festangestellter Lehrer ist.

Ich traue hier unseren Deutschlehrer mehr als Lehrer x.

Daher suche ich eine Antwort eines jemanden, welcher Ahnung davon hat und mir wirklich sagen kann, ob er das rechtlich darf.

Dann geht doch zum Direx.

@AriZona04

das lohnt nicht, unsere schule hat derweil immer noch stress, da sie sehr negativ in den medien auffiel. ich denke er hat bessere probleme

Upps, ein Referendar? Und der darf in der Oberstufe benoten? Die Antwort von Miraculix stimmt, sehe ich auch so (bin auch Lehrkraft)-

Diese Benotung von insgesamt drei Stunden finde ich seltsam, eine 6 für die Doppelstunde STA wegen Nichterbrachter Leistung kann man gelten lassen.

Aber das sind auch nur Teilnoten. Manche Lehrer notieren sich Noten für jede Stunde, manche schreiben Plus, Minus, 0, um dann eine Gesamtnote zu erstellen, weil man sich nicht immer erinnert und auch um bei Widersprüchen eine Dokumentation vorzweisen.

Also müsste er logischerweise alle Stunden benoten. Ich denke, dass wird nur ein ganz kleiner Anteil werden- der macht nur Säbelrasseln, um sich durchzusetzen.

Der Referendar hat einen Ausbildungslehrer, er muss auch seine Benotung mit dem "Hauptlehrer" besprechen- wundert mich, dass er nach 5 Wochen direkt eigenständig unterrichten muss.

Es gibt dazu aber keine rechtliche Grundlage, allerdings dürfen Hausaufgaben nicht benotet werden, in NRW nicht. Aber: ihr hattet in der Schule die Zeit, also sind das keine HA per Definition.

Dass ihr zum Fachkollegen des Referendars gegangen seid, ist richtig. DA würde ich dran bleben. Fragt mal nach dem FAchschaftsvorsitzenden des FAches- der soll sich die benotung anschauen. Zum SL geht auch. da fahrt ihr dme jungen Mann aber direkt an die Karre, erstmal auf unterer Ebene...

P.S. Ein Referendar ist kein festangestellter Lehrer, der lernt an Eurer Schule. Oder ist er mit dem Ref fertig und seit 5 Wochen als Lehrkraft verbeamtet- das ist es her, oder?

So oder so: Geht zum Fachschaftsvorsitzenden des Faches...

@Gugu77

er hat sein refendariat vor ca 5 wochen an unserer schule gemacht letztes jahr hat er einen religionskurs in der oberstufe bei uns unterrichtet, mit notenvergabe. danke für deine antwort :)

@NewZocki

Alles klar. Dann war er letztes Jahr schon am Ende seines Refs, das darf er dann wohl.

Trotzdem muss seine Notenvergabe, die er nun als ausgebildete, aber junge Lehrkraft macht, nicht unbedingt korrekt sein.

Du erwartest jetzt von jemandem wohl ein klares "Ja darf er" oder "Nein darf er nicht" zu hören. Bei rechtlichen Angelegenheiten ist das jedoch nicht so einfach. Auf der einen Seite stehen die Schüler, auf der anderen Seite eine Lehrkraft, die durchaus wissen sollte welche Noten sie auf welche Weise verteilen darf und kann.

Im Allgemeinen sind Hausaufgaben nicht mit einer Note zu bewerten, das verfehlt deren Sinn, aber wenn er es dennoch tut ist es seine Entscheidung. Darüber hinaus sind noch einige Fragen offen und zu klären. Hat er die drei 6er einem einzigen Schüler verpasst oder mehreren? War sein genauer Wortlaut so was wie: "Ihr bekommt mündlich eine sechs" oder hat er gesagt, dass es dafür eine Sechs gibt? Waren es tatsächlich Hausaufgaben oder Arbeitsaufträge die auf jeden Fall hätten erfüllt werden müssen?

Das sind alles Fragen die in dieser Sache geklärt werden müssen. Anderen fallen sicher noch mehr ein. Wenn Lehrer x alles gut begründen kann, dann kann es durchaus als gerechtfertigt gesehen werden.

@Zeltan

5 schüler hatten die hausaufgaben nicht, jeder der schüler bekamen 3 sechsen. genau so hat er das formuliert, er trägt 3 sechsen für die stunden ein (aktuelle stunde + 2 sta) wohlgemerkt stehen bei den restlichen schülern natürlich keine note bei den stillarbeitsstunden, nur bei den schülern die 6

Also ob ein Lehrer da war oder nicht, ist nicht entscheidend.

Es gab einen Arbeitsauftrag. Den hätte man grundsätzlich auch zu Hause machen können. Und wenn man sich weigert, ist das eine Arbeitsverweigerung. Das verdient eigentlich eine 6.

Wenn er aber für diese 3 Stunden 3x die Note 6 gibt, muss er auch jede andere Einzelstunde bewerten. D.h. unter dem Strich zählt das quasi nichts, wenn man sich überlegt, wieviele Stunden ihr in einem Halbjahr habt. Deswegen sollten die betreffenden Schüler sich das zwar in der Sache schon zu Herzen nehmen, aber deswegen nun auch keinen Zwergenaufstand machen.

Ich gebe in der Oberstufe keine verbindlichen Hausaufgaben - nur freiwillige Übungsangebote. Das sorgt für ein angenehmes Arbeitsklima, aber ich riskiere damit auch, dass es den ein- oder anderen Faulpelz in meinen Kursen gibt, der das Abi nicht schafft, weil er sich nicht selbst hinreichend motivieren kann, um mal ein paar Übungsaufgaben zu Hause zu rechnen. Du kannst dir jetzt selbst überlegen, was der bessere Ansatz ist. Ich weiß es auch nicht.

=> Grundsätzlich meint es euer Lehrer gut mit euch! Macht wegen der Sache jetzt keinen Zwergenaufstand. Von nichts kommt nichts. So ist das in der Oberstufe. Hoffentlich ist es für die betroffenen Schüler ein Warnschuss - mehr soll es ja nicht sein. Besser jetzt, als im Abitur!

LG
MCX

Denke auch, dass das seine Teilnoten der SoMI- Note sind, er sie aber so kommuniziert hat, dass die Schüler aufgerüttelt werden...

vielen vielen dank für deine antwort. unser deutschlehrer, mit dem wir das besprochen haben, wie in meiner frage erwähnt, ist auch eher einer vom typ "chillig". in der oberstufe gibt es auch nur "freiwillige übungen". vielleicht ist er so verdutzt gewesen, da beide lehrer so unterschiedlich sind

danke für die antwort:)

Stillarbeiten sind nicht unterrichtsfrei. Natürlich darf er die Leistung benoten. Leistungsverweigerung bedeutet ein Ungenügend.

Die Stunden, in denen der Lehrer nicht anwesend war, als "unterrichtsfrei" zu bezeichnen, ist völlig absurd, wirft mithin kein gutes Licht auf dich, bzw. deine Kenntnis schulspezifischer Begriffe !

pk

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

sorry du model, aber tatsächlich ist es mir egal, wie man was nennt. ich mache meine aufgaben in sta, wenn welche auf. sonst mach ich eben nichts. unterrichtsfrei habe ich so aber auch nicht gesagt. meine frage war eine reine interessenssache. in geschi hatte heute jeder sogar die aufgaben, also gab es für lehrer x keinen grund noch mal so zu handeln,

cheers

Lasst das am besten eure Eltern mit eurem Klassenvorstand klären. Vor Eltern haben die Schulen meistens mehr Respekt als vor den eigenen Schülern ich spreche aus Erfahrung. ;)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Sprach mit meiner Mutter drüber. Sie sieht es auch als Arbeitsverweigerung. Mich wundern vielmehr die 2 sechsen in Stunden, in der er nicht anwesend war