Darf eine Lernzielkontrolle zur Jahresnote zählen?

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Hallo Killerxx,

zur Information:

aus: Allgemeine Schulordnung (ASchO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2002 geändert durch Verordnung vom 8. April 2003 (SGV. NRW. 223)

V. Abschnitt Leistungsbewertung, Versetzung § 21 Leistungsbewertung

(4) Grundlage der Leistungsbewertung sind alle im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ und im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen“ erbrachten Leistungen. Beide Beurteilungsbereiche sind angemessen zu berücksichtigen.

§ 22 Schriftliche Arbeiten und Sonstige Leistungen

(4) Zum Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen“ gehören alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten mündlichen und praktischen Leistungen sowie gelegentliche kurze schriftliche Übungen. Schriftliche Übungen sind neben den vorgeschriebenen schriftlichen Arbeiten (Absätze 1 bis 3) in allen Fächern zulässig. Die Leistungen bei der Mitarbeit im Unterricht sind bei der Beurteilung ebenso zu berücksichtigen wie die übrigen Leistungen.

Ich denke sie wird nur gezählt wenn du zwischen Zwei Noten stehst :) also wenn du zwischen 2 und 3 stehst und in der Lehrnzielkontrolle eine 2 hast das du dann die 2 bekommst :)

Killerxx 
Fragesteller
 14.11.2013, 21:44

Aber laut dem Internetportal in dem er alles über unsere Leistungen etc einträgt zählt es 30% zur Gesamtnote

Alles was du im unterricht machst oder auch nicht machst kann einfluss auf deine noten haben.