Erschliessungskosten irgendwo gereglt?

5 Antworten

Erschließungsbeiträge werden nach den örtlichen Erschließungsbeitragssatzungen abgerechnet, deren Rechtlicher Rahmen im Baugesetzbuch (BauGB) des Bundes abgesteckt ist.

Der Umfang und die Qualität der Erschließung ist in einem Bebauungsplan geregelt, wenn kein BPl besteht sind die Mindestanforderungen einzuhalten, die sich aus der Landesbauordnung ergeben.

Die Höhe der Baukosten der Erschließungsanlagen ist dann zusätzlich von den örtlichen Gegebenheiten abhängig.

Zu den Erschließungsanlagen können durch BPl auch die Ausgrabungskosten für archäologische Dokumentationen gehören.

Nun sprengen diese Erschliessungskosten meines Erachtens jeglichen Rahmen, da Ausgrabungskosten der Gemeinde hier aufgeschlagen werden.

Da es sich hier um archäologische Bodenuntersuchungen handelt, ist es auch nicht verwunderlich, dass die Erschließungskosten höher ausfallen, als bei Baugrund, bei dem solche Bodendenkmäler nicht vermutet werden. Und ja, die sind in voller Höhe umlagefähig, da ihr als Bauantragssteller ja die Nutznießer der Flächennutzung seid. Ergo müsst ihr auch die beträchtlich höheren Kosten für die Bodenuntersuchungen bezahlen. Grundsätzlich ist das immer eine Baulast des Bauherren; handelte es sich z.B. um Gelände, auf dem Munitionsreste oder Blindgänger vermutet würden, müsstet ihr auch für die Kampfmittelbeseitigung aufkommen (soweit nicht ggfs. durch den Vornutzer ein Verursacher feststeht, etwa bei ehem. Übungsplätzen).

Es sind Ausgrabungskosten da man unter den neuerschlossenen Baugrund Bosendenkmäler vermutet hat...

wenn du auf deine eigene frage antwortest, sieht man das eher schlecht.. so für die zukunft...

ich bin kein fachanwalt, aber ich denke, diese kosten dürfen nicht auf euch umgelegt werden.. wenns allerdings nen baustopp deswegen gibt, dann müsst ihr das hinnehmen..........

@Shishambala

ich denke, diese kosten dürfen nicht auf euch umgelegt werden

Falsch. Sie sind in voller Höhe umlagefähig.

nein, die erschließungskosten, sind halt die erschließungskosten

außerdem müssen sie schon buddeln, wenn sie etwas verlegen wollen