Was bedeutet bei einem Grundstück der Ausdruck "teilerschlossen"?

1 Antwort

Teilerschlossene und nicht erschlossene Grundstücke

Als teilerschlossen gilt ein Grundstück, das noch nicht ganz für den Bau geeignet ist, weil es z. B. zwar an ein öffentliches Straßen- oder Wegenetz angeschlossen ist, aber noch keine Stromleitungen oder Abwassersysteme installiert worden sind. Die Kosten für eine vollständige Erschließung müssen in die Bauplanung mit einberechnet werden. Ein Grundstück wird als nicht erschlossen bezeichnet, wenn keines der Erschließungskriterien erfüllt ist. Man bezeichnet es dann als Rohbauland.

http://www.immobilienscout24.de/gewerbe/lexikon/erschlossen-teilerschlossen.html

Nicht auf dich, sondern auf den der bauen will kommen Kosten hinzu.

BellaBoo hat "Teilrecht"...wer die Erschließungskosten übernimmt ist abhängig von diversen Faktoren:

1. was steht in der Erschließungsbeitragssatzung in eurer Stadt/Gemeinde

2. was wird im Kaufvertrag für das Grundstück geregelt

In der Regel, aber eben nicht immer, ist der derjenige erschließungsbeitragspflichtig, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Erschließungsbeiträge Eigentümer des Grundstücks ist.

Tipp:

- erkundige dich bei der Gemeinde, welche Beiträge noch grundsätzlich offen sind und frag nach der Möglichkeit, diese vorher abzulösen. Lass dir die Auskunft schriftlich erteilen.

- je nachdem was das kostet, kannst du diese jetzt zahlen und eben beim Kaufpreis des Grundstücks mit einkalkulieren (i.d.R. sind Käufer eher an beitragsfreien Grundstücken interessiert, da nicht nochmal X-Euro in Y-Jahren dazu kommen)

vg

C