Erschließungskosten für Strasse?

3 Antworten

Kommt darauf an.

Eine Kommune hat vier Jahre Zeit die Erschließungskosten abzurechnen (nach Fertigstellung der gesammten Straße). Eine Straße gilt erst dann als fertig, wenn von der Straßenlaterne bis zur Randbegrünung alles da ist. Sicher, dass da in den letzten Jahren nichts war? Kommunen warten gerne mit irgendeiner Kleinigkeit um sich bei der Abrechnung Zeit lassen zu können. Wenn die Straße seit 6 Jahren wirklich komplett fertig ist, dürfte von euch nichts mehr verlangt werden. Erkundige dich doch mal bei deiner Kommune - du hast ein Recht auf Einsicht in die entsprechenden Unterlagen.

Ebenfalls dürfen Erschließungsbeiträge für Erschließungsanlangen pro Anlage nur einmal abgerechnet werden. Man kann dich (also auch bei einem Umbau der Straße) nicht zweimal zur Kasse bitten. Von daher wäre es interessant, was in den Erschließungskosten die im Kaufpreis enthalten waren abgerechnet war.

Vergiss nicht: Du kannst als Anlieger auch zur Zahlung für mehrere Erschließungsanlagen herangezogen werden. Die Straße muss es dir nur ermöglichen zu deinem Haus zu kommen. Wenn es eine andere gibt, die du nicht nutzt, musst du dafür auch mitbezahlen. Zudem musst du für alle Straßen bezahlen, die an dein Grundstück angrenzen - und sei es an den Garten (du die Straße also nie nutzen wirst, weil wer fährt sich schon durchs Blumenbeet).

Da musst du schon auf einiges achent - von daher frag bei euch auf der Kämmerei oder im Abgabenrecht nach.

vielen Dank für die Antwort. ich werde morgen einmal in die Gemeinde gehen und Einsicht in die Unterlagen werfen. Wir waren die letzten Häuser die in dieser Strasse gebaut worden sind. die ersten sind 2004 gebaut worden und da war die Strasse schon komplett fertig. Zählt die fertigstellung der Strasse oder die letzte Rechnung? Wiesen sie das zufällig?

@Monika1977

Ich zitiere Mal den entsprechenden Paragraphen:

§41 KAG (1)Die Beitragsschuld etsteht, wenn die Erschließungsanlage sämtliche zu ihrer erstmaligen endgültigen Herstellung vorgesehenen Teileinrichtungen im erforderlichen Umfang aufweist und diese den Merkmalen der endgültigen Herstellung (§34 Nr.3 KAG) entsprechen, ihre Herstellung die Anforderungen des $ 125 des Baugesetzbuches erfüllt und die Anlage öffentlich genutzt werden kann. Die Gemeinde gibt den Zeitpunkt der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage und des Entstehens der Beitragsschuld bekannt.

So wie ich das verstehe gilt hier: Wenn die Anlage fertig ist.

Aber beachte, dass vielleicht nicht nur eine Straße abgerechnet wurde.

Denn: Es kann durchaus sein, dass nicht nur Eure Straße sondern ein ganzer Abschnitt (dass können auch zwei oder mehr Straßen sein, die irgendwie zusammenhängen) abgerechnet wurde. Von daher ist wichtig, was allgemein in eurer Ecke passiert ist

Laut meiner Dozentin (und die macht das Hauptberuflich) erfolgen die meisten Abrechnungen erst kurz vor knapp (ist nicht toll sowas zu berechnen, mache es auch nicht gerne :-) )

Wenn ihr die Kosten schon mal bezahlt habt müsst ihr sie nicht nochmal zahlen.Bin mir aber nicht 100 %ig sicher.

Ja, die Frage ist für was sie schonmal bezahlt haben. Es heißt nicht, dass man pro Grundstück einmal bezahlen muss, sondern pro Erschließungsanlage. Das heißt, du kannst theoretisch für jeden Kinderspielplatz, Grünanlage, Stra?e, Weg etc der gebaut wird seperat zur Kasse gebeten werden - wenn dies im Rahmen eines neuen Bebauungsplans geschiet hast du dann eben Pech gehabt

@nadine120785

das ist mir klar das ich für jede Reperatur oder Veränderung zur Kasse gebeten werde. Bloß die Strasse steht schon seit einer Ewigkeit seit ca. 2004 und es wurde nichts an der Strasse geändert.deshalb verstehe ich nicht warum ich jetzt auf einmal für eine Strasse zahlen soll die schon seit 2004 steht und ich erst 2009 gekauft habe.

@Monika1977

nein - da irrst du dirch. Für Reperaturen können sie dich nicht zur Rechnung bitten - auch nicht, wenn sie was am Straßenverlauf ändern. Du zahlst nur einmal

Bei mir ist es ähnlich, die Straße wurde saniert und die Wasserver- und Entsorgung erneuert. Jetzt wurde mir mitgeteilt, daß ich zu Straßenausbaubeiträgen veranlagt werde. Muss ich bezahlen??