Darf eine Frau nach der GeBurt ihres Kindes es zur Adoption freigeBen, wenn sie nicht den Vater Benennt?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, darf sie nicht, da der Vater die Zustimmung geben muß.

Da wird das Kind dann in eine Pflegefamilie kommen, die gerne adoptieren würde. 

Falls der Vater dann doch auftaucht und sein Einverständnis gibt, kann das Kind dann adoptiert werden.

Das Gericht kann unter bestimmten Vorraussetzungen das Einverständnis des Vaters ersetzen.


§ 1748
Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils



(1) Das Familiengericht hat auf Antrag des Kindes die
Einwilligung eines Elternteils zu ersetzen, wenn dieser seine Pflichten
gegenüber dem Kind anhaltend gröblich verletzt hat oder durch sein
Verhalten gezeigt hat, dass ihm das Kind gleichgültig ist, und wenn das
Unterbleiben der Annahme dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil
gereichen würde. Die Einwilligung kann auch ersetzt werden, wenn die
Pflichtverletzung zwar nicht anhaltend, aber besonders schwer ist und
das Kind voraussichtlich dauernd nicht mehr der Obhut des Elternteils
anvertraut werden kann.


(2) Wegen Gleichgültigkeit, die nicht zugleich eine anhaltende
gröbliche Pflichtverletzung ist, darf die Einwilligung nicht ersetzt
werden, bevor der Elternteil vom Jugendamt über die Möglichkeit ihrer
Ersetzung belehrt und nach Maßgabe des § 51
Abs. 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch beraten worden ist und seit
der Belehrung wenigstens drei Monate verstrichen sind; in der Belehrung
ist auf die Frist hinzuweisen. Der Belehrung bedarf es nicht, wenn der
Elternteil seinen Aufenthaltsort ohne Hinterlassung seiner neuen
Anschrift gewechselt hat und der Aufenthaltsort vom Jugendamt während
eines Zeitraums von drei Monaten trotz angemessener Nachforschungen
nicht ermittelt werden konnte; in diesem Falle beginnt die Frist mit der
ersten auf die Belehrung und Beratung oder auf die Ermittlung des
Aufenthaltsorts gerichteten Handlung des Jugendamts. Die Fristen laufen
frühestens fünf Monate nach der Geburt des Kindes ab.


(3) Die Einwilligung eines Elternteils kann ferner ersetzt werden,
wenn er wegen einer besonders schweren psychischen Krankheit oder einer
besonders schweren geistigen oder seelischen Behinderung zur Pflege und
Erziehung des Kindes dauernd unfähig ist und wenn das Kind bei
Unterbleiben der Annahme nicht in einer Familie aufwachsen könnte und
dadurch in seiner Entwicklung schwer gefährdet wäre.


(4) In den Fällen des § 1626a
Absatz 3 hat das Familiengericht die Einwilligung des Vaters zu
ersetzen, wenn das Unterbleiben der Annahme dem Kind zu
unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde.





Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern vom 16.04.2013 (BGBl. I S. 795), in Kraft getreten am 19.05.2013 Gesetzesbegründung verfügbar

Vorherige Gesetzesfassungen

verreisterNutzer  22.07.2016, 11:43

was du sagst ist richtig, wenn die Mutter bei der Geburt einen Vater angegeben hat.

In der Frage hiess es aber, dass "...sie nicht den Vater benennt" In dem Fall reicht eben die Zustimmung der Mutter alleine, das es gar keinen Vater gibt, der zustimmen könnte

mimihanni  22.07.2016, 11:50

Deine Paragrafen passen leider gar nicht zur Frage!!!

Und natürlich kann die Mutter das Kind zur Ado freigeben, ohne den Namen des Vaters zu benennen!

Menuett  22.07.2016, 12:16
@mimihanni

in, darf sie nicht.

Sie braucht die Einwilligung des Vaters. Zwingend.

Und nur nach diesem, deiner Meinung nach nicht passendem, Paragraphen 1748 BGB können Ausnahmen gemacht werden.

Hier noch der Beleg, dass es nicht geht:

§ 1747
Einwilligung der Eltern des Kindes

(1) Zur Annahme eines Kindes ist die Einwilligung der Eltern erforderlich. Sofern kein anderer Mann nach § 1592 als Vater anzusehen ist, gilt im Sinne des Satzes 1 und des § 1748 Abs. 4 als Vater, wer die Voraussetzung des § 1600d Abs. 2 Satz 1 glaubhaft macht.

(2) Die Einwilligung kann erst erteilt werden, wenn das Kind acht
Wochen alt ist. Sie ist auch dann wirksam, wenn der Einwilligende die
schon feststehenden Annehmenden nicht kennt.

(3) Steht nicht miteinander verheirateten Eltern die elterliche Sorge nicht gemeinsam zu, so

1. kann die Einwilligung des Vaters bereits vor der Geburt erteilt werden;

2. kann der Vater durch öffentlich beurkundete Erklärung darauf verzichten, die Übertragung der Sorge nach § 1626a Absatz 2 und § 1671 Absatz 2 zu beantragen; § 1750 gilt sinngemäß mit Ausnahme von Absatz 1 Satz 2 und Absatz 4 Satz 1;

3. darf, wenn der Vater die Übertragung der Sorge nach § 1626a Absatz 2 oder § 1671 Absatz 2 beantragt hat, eine Annahme erst ausgesprochen werden, nachdem über den Antrag des Vaters entschieden worden ist.

(4) Die Einwilligung eines Elternteils ist nicht erforderlich, wenn
er zur Abgabe einer Erklärung dauernd außerstande oder sein Aufenthalt
dauernd unbekannt ist. Der Aufenthalt der Mutter eines gemäß § 25 Absatz
1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vertraulich geborenen Kindes
gilt als dauernd unbekannt, bis sie gegenüber dem Familiengericht die
für den Geburtseintrag ihres Kindes erforderlichen Angaben macht.

mimihanni  22.07.2016, 15:31
@Menuett

komisch - ich kenne mindestens 5 Fälle von Adoptionen, bei denen die leiblichen Mütter keine Väter angegeben haben!

Es wurde nicht nach ihnen gesucht - der Richter hat der Ado zugestimmt!

Das ist nämlich auch billiger, als wenn das Kind nicht zur Ado freigegeben werden darf - sonst bleibt es nämlich in der Pflegefamilie und das kostet den Staat!

...!!!

Menuett  22.07.2016, 19:52
@mimihanni

Das ist das, was ich die ganze Zeit schreibe.

Das muß ein Richter entscheiden, die Mutter kann das nicht entscheiden.

Schlecht nach jemandem zu suchen, dessen Namen man nicht kennt.

mimihanni  23.07.2016, 12:00
@Menuett

Der Richter muss das aber immer entscheiden!!! Auch bei Adoptionen, bei denen der leibliche Vater bekannt ist und auch unterschrieben hat - insofern ist es nix besonderes!!!

Klar muss ein Richter über die Adoption entscheiden!!!!

Menuett  23.07.2016, 12:24
@mimihanni

Bla, der Notar gibt das ans Vormundschaftsgericht, da kommt es zu keiner Verhandlung.

Wenn aber gegen den Vaterwillen adoptiert werden soll, dann muß das verhandelt werden.

verreisterNutzer  23.07.2016, 20:19

ja gegen den vaterwillen du sagst es. gibt es aber keinen vater (von der biologischen unsbdingbarkeit mal abgesehen) dann entscheidet die mutter alleine. das vorm.gericht muss, wie bei jeder anderen adoption auch, zustimmen wir haben uebrigens naechste woche termin und in unserem fall gibt es auch keinen vater. das ist jetz mal erklaert wies laeuft. leider ganz ohne paragraph

wenn sie nicht verheiratet war, dann kann sie das. sollte der vater allerdings wissen, dass er auf diese weise entsorgt werden soll, dann kann er das durch sofortige vaterschaftsfeststellungsklage, sorgerechtsklage etc verhindern

1. Eine Mutter darf ihr Kind zur Ado freigeben, ohne den Vater benennen zu müssen!!! Das Jugendamt wird sie zwar fragen und vielleicht auch drängen, ihn anzugeben, (wegen Schutz der Vaterrechte) aber sie muss es nicht!

2. Sie kann das Kind sofort nach der Geburt weggeben - dann bleibt es ein paar Tage im Krankenhaus und kommt danach zu einer Kurzzeitpflegefamilie. Nach 8 Wochen unterschreibt die Mutter vor Notar die Freigabe zur Adoption. In dieser Zeit werden geeignete Ado-Eltern gesucht - hier kann die Mutter übrigens Wünsche (kleine) äußern!!!
.... und in dieser Zeit hat sie das Recht, ihr Kind zu besuchen oder auch wieder von ihrem Wunsch zurückzutreten!!!!! Sie ist die Mutter - da hat sie alle Rechte der Welt!!!

3. Es gibt anonyme Adoptionen - da lernt man sich nicht kennen und weiß auch nur ganz wenig voneinander .... halboffene - und offene Adoptionen, bei denen man sich kennenlernen kann! Die Mutter entscheidet dies und dann werden aufgrund ihres Wunsches passend Ado-Eltern gesucht, die auch dieser Form zustimmen!

Liebe Grüße

eine Ado-Mutti

BVBDortmund 
Fragesteller
 22.07.2016, 12:09

Dann  könnten Mütter eigentlich   immer schweigen und den Unterhalt für ihre  Kinder vom Staat bezahlen lassen,   obwohl sie mit den Vätern zusammenleben

Will das Jugendamt das und schädigt damit die  öffentlichen Kassen und den Steuerzahler

Menuett  22.07.2016, 12:48
@BVBDortmund

Der Staat bezahlt aber gar nicht so einfach den Unterhalt für das Kind. Allenfalls 6 Jahre Unterhaltsvorschuss und bei nicht arbeitenden Müttern Hartz 4.

Das wollen die meisten Mütter aber nicht und geben den Vater an.

mimihanni  22.07.2016, 13:00
@BVBDortmund

Darum geht´s doch hier gar nicht, sondern um die Freigabe zur Adoption!!!!

mimihanni  22.07.2016, 13:01
@Menuett

Bleiben wir doch bei Adoption - da geht's nicht um Unterhalt!!! Das war Inhalt der Frage!!!

Lycaa  22.07.2016, 13:01
@BVBDortmund

Welcher Unterhalt?

 Ein adoptiertes Kind bekommt keinen Unterhalt von den leiblichen Eltern. Und wenn es von Geburt an adoptiert werden soll, ist das Familiengericht schnell dabei, die Einwilligung des nicht bekannten Erzeugers zu ersetzen und die leibliche Mutter wird nicht allzu sehr gedrängt, den leiblichen Vater preis zu geben. Das erspart Mühe, Zeit und Gelder.

 Anders sieht es bei einer alleinerziehenden Mutter aus, die Gelder beantragt. Da sind die Behörden schon erpicht darauf, den zahlungspflichtigen Vater ausfindig zu machen.

Menuett  22.07.2016, 12:47

Für 1. braucht die Mutter die Zustimmung eines Gerichtes.

Aber wenn du das so sicher weißt, hast Du bestimmt den entsprechenden Paragraphen bereit.

2. Kinder können auch direkt zu den adoptierenden Eltern, die werden auch oft schon vor der Geburt gesucht und gefunden.

mimihanni  22.07.2016, 13:04
@Menuett

okay, zu 1. .... die Mutter braucht keine Zustimmung! Vor der tatsächlichen Ado, die ca. 1 Jahr nach Freigabe und Adoptionspflegschaft sein kann, muss der Richter der Adoption zustimmen. Er kann auch nochmal nach dem leiblichen Vater suchen lassen. Dies kommt allerdings in sehr wenigen Fällen vor, da das Baby zu diesem Zeitpunkt schon 1 Jahr in der Ado-Familie lebt und eine Bindung aufgebaut hat. D.h. die Mutter muss ihn nicht angeben, kann aber trotzdem ihr Kind zur Ado freigeben. Der Richter entscheidet über den Ausspruch der Ado!!!

zu 2. das stimmt - aber einige Landkreise gehen auf Nummer Sicher, da die Mütter ihre Kinder vor dieser Unterschrift 8 Wochen nach Geburt jederzeit wieder bekommen können!!!! ...das wäre für viele Ado-Eltern der Horror! D.h. das hängt vom JA ab!

phantasma1  22.07.2016, 23:09
@mimihanni

wen interessiert das leid der ado-eltern. in erster linie wird ein vater gesucht und die mutter dazu bewegt ihn zu benennen. im günstigsten fall weiß der kv aber das er vater wird und verhindert die adoption und reicht klage ein auf vaterschaftsfeststellung. gibt einen fall dazu, wo das kind einige jahre bei werdenden ado-eltern leben musste, bis es endlich zu seiner familie durfte.

mimihanni  22.07.2016, 23:32
@phantasma1

Es geht hier überhaupt nicht um den Fall, dass es einen leiblichen Vater gibt, der das Kind zu sich nehmen möchte und das Kind trotzdem adoptiert wird!

Selbstverständlich sollte dann der leibliche Vater alle Rechte (und Pflichten!!!) haben, die ihm gebühren!!!

Aber: meist ist es doch so, dass diese entweder nichts wissen oder aber nichts wissen wollen!

Dann ist eine Adoption doch wohl ein sehr guter Weg für das Kind!!! Das Kind bekommt eine neue Familie, die ihm die beste Hilfe und Liebe geben kann! Ich finde Adoption eine sehr verantwortungsvolle Sache - von allen Seiten her!


phantasma1  23.07.2016, 11:08
@mimihanni

es geht hier nicht um deine befindlichkeiten oder ob du einschätzen möchtest was das beste für ein baby ist. hat das kind einen vater und dieser stimmt nicht zu, dann wird es keine adoption geben. stellt sich im nachhinein heraus, dass der übergangen wurde, dann ist die ganze sache nicht rechtens. die väter die nichts wissen wollen oder kein interesse haben sind selten.

für kinder deren eltern tot sind, ist das eine tolle sache.

mimihanni  23.07.2016, 12:03
@phantasma1

Also ich habe überhaupt nicht über meine Befindlichkeiten gesprochen!!!! Außerdem ist klar, dass der Vater alle Rechte haben sollte!

Allerdings: gibt die Mutter ihn nicht an und die Adoption ist ausgesprochen, hat er Pech!!!

Das ist so! ... und das ist auch Rechtens!!!! Vom Richter entschieden!!!


Ja! 

Wenn der Vater unbekannt (oder eben von der Mutter nicht angegeben) ist, dann kann die Mutter ganz alleine einer Adoption zustimmen. 

Klar. Wer sollte denn sonst auch noch gefragt werden? Gleich nach der Geburt ist allerdings nicht ganz richtig, Die Mutter darf ihr Kind frühestens acht Wochen nach der Geburt freigeben

BVBDortmund 
Fragesteller
 22.07.2016, 11:33

Oder wenn sie vom Jugendamt beraten wird und dort gesagt wird den Vater doch nicht zu benennen und das Kind lieber zu netten Adoptiveltern zu geben.

verreisterNutzer  22.07.2016, 11:38
@BVBDortmund

ja das ist genau der Fall den ich meine.

Der Grund warum sie den Vater nicht angibt ist dabei ja egal. 

Ob sie ihn nicht kennt, Ob sie ihn nicht kennen will ob sie einfach der Meinung ist, dass sie das Kind um jeden Preis freigeben will, und ihr dabei ein eventuell vorhandener Vater nur im weg wäre oder ob ihr tatsächlich das Ja dazu geraten hat (was ich persönlich nicht glaube).

BVBDortmund 
Fragesteller
 22.07.2016, 11:41
@verreisterNutzer

Die Mutter hat sein Kind weggeschmissen.

verreisterNutzer  22.07.2016, 11:57
@BVBDortmund

harte Worte

Hat sie nicht eher versucht, das beste für ihr Kind zu erreichen?

Ich schreibe bewusst "versucht", da man nie erfahren wird was tatsächlich das beste gewesen wäre.

Eine Frau zu verteufeln, die sich diese Entscheidung mit Sicherheit nicht leicht gemacht hat ist sehr einfach, aber wohl in keinster Weise fair.

Da gäbe es viele Fragen zu beleuchten. 

Was hat der Vater denn getan als er von der Schwangerschaft erfuhr??

Dahika  22.07.2016, 13:46
@BVBDortmund

sein Kind. Hat er sich denn während der Schwangerschaft gekümmert oder hat er es nur gezeugt? Wenn sie es "weggeschmissen" hätte, hätte sie das in den ersten 3 Monaten nach der Zeugung getan.

Menuett  22.07.2016, 19:55
@BVBDortmund

Das hätte sie gar nciht gekonnt, wenn er zum Jugendamt gegangen wäre und dort gesagt hätte, dass er der Vater ist.

Menuett  22.07.2016, 12:51

Das Gericht muß befragt werden. Immerhin werden hier einem Mann die Rechte genommen.

Natürlich kannst du das ,denn wer nicht existiert hat auch keine Rechte .

Aber nur wenn du nicht verheiratet bist mit den Vater des Kindes .

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