Adoption ohne Einverständnis vom Vater?
Angenommen eine Alleinerziehende Mutter mit alleinigem sorgerecht (vater ist aber eingetragen) möchte das kind zur Adoption geben oder in eine Pflegefamilie... Müsste in dem fall der Vater unterschreiben?
6 Antworten
Pflegefamilie: Das ist einfach nur eine "Hilfe zur Erziehung", in dem das Kind stationär bei einer anderen Familie untergebracht ist. Wie bei allen Hilfen zur Erziehung darf allein die sorgeberechtigte Person entscheiden.
Falls der Vater das Kind bei sich aufnehmen könnte, dann geht das natürlich. Der Vater müsste bei Gericht das geteilte Sorgerecht beantragen (das wird in der Regel genehmigt) und hätte dann die gleichen Rechte wie die Mutter. Wenn die Mutter das Kind nicht bei sich haben will, dann ist es logisch, dass als nächstes der sorgeberechtigte Vater gefragt wird.
Adoption: Hier müssen beide leiblichen Elternteile zustimmen, denn formal erlöschen damit alle Verwandtschaftsbeziehungen und die daraus resultierenden Folgen, z.B. Erbrecht.
Bei einer adoption muss der vater zustimmen, da ja seine vaterschaft mit der adoption erlischt.
wenn das kind in eine pflegefamilie kommen soll, dann darf das zuerstmal sicher die person die das sorgerecht ausübt bestimmen.
ich denke aber, dass da dann der leibliche Vater schon was mitzusprechen hat.das kann man aber nie pauschal sagen, da das immer auf den einzefall ankommt.
Ja klar .
was ich sagen wollte ist, dass Gerichte wohl schon nochmal hinguggen wenn pbiger fall eintritt.
da weiss man halt in dem fall nicjts über die vorgeschochte
Eben, wir wissen eigenlich nichts :-( Da es eine allgemeine Frage für mich ist, antworte ich auch allgemein. Ist echt schwer ohne Infos eine brauchbare Antwort zugeben.
Wir sind hier eh nur Mr &Mrs Goggle :-(
Dir auch :-) :-)
Ciao :-)
Die Frage ist, wer hat das Aufenthaltbestimmungsrecht? Wenn es beide haben, dann kann man es auch nicht in eine Pflegefamilie geben.
Adoptieren geht nur mit der Zustimmung des leibl. Vaters, wenn der sich weigert kann es nur vor Gericht erstritten werden.
LG
Ich denke ja. Trotz alleinigem Sorgerecht,ist er der Vater und hat bei sowas Mitspracherecht.
natürlich, dazu bedarf es immer der zustimmung des vaters.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teilbereich des Sorgerechts und kann, wie das Sorgerecht allgemein, sowohl bei beiden als auch nur bei einem Elternteil liegen.