Darf eine Ausgleichsfläche (vor 13 entstanden) von der Stadt bebaut werden?

2 Antworten

Handelt es sich um eine im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegende Ausgleichsfläche oder wurde die Fläche irgendwo im Stadtgebiet ausgewiesen? Liegt sie im Bebauungsplan, wäre zu klären, als was die Fläche ausgewiesen ist, ob die Neuplanung überhaupt den Festsetzungen widerspricht und wenn ja, ob Gründe für eine Befreiung vorliegen. Aus der Baugenehmigung müssten die Gründe ersichtlich sein. Sieht sich ein Bürger durch die Baugenehmigung in seinen Rechten verletzt, kann er dagegen klagen. 

Handelt es sich um eine Fläche, die grundsätzlich bebaubar wäre, kann die Stadt ersatzweise eine andere gleichwertige Fläche als Ausgleichsfläche deklarieren. Dieses Vorgehen entspricht allerdings nicht gerade dem Naturschutzgedanken, da die Natur Zeit braucht, um ein Ökosystem zu schaffen. Wenn man sieht, wie groß ein dreizehnjähriger Baum ist, wird klar, dass so ein Biotop gerade erst beginnt, ökologisch wertvoll zu werden. Rechtliche Möglichkeiten sehe ich da nicht. Man könnte beim Umweltamt seine Bedenken äußern und um größere Einflussnahme bei derartigen Projekten bitten.

Im Übrigen möchte ich zu dieser Thematik auf das im Oktober letzten Jahres inkraftgetretene Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz verweisen, das z.T. erhebliche Ausnahmen vom bisherigen Baurecht erlaubt (insbesondere bei nur vorübergehenden mobilen Unterkünften), zu dem es aber noch wenig praktische Erfahrungen gibt.


Hallo Radaluno

Ausgleichsflächen die den Naturschutz nicht beeinträchtigen sind zulässig.

Die Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften könnten ein Vorzeigeviertel darstellen.

Dort jetzt eine Flüchtlingsunterkunft bauen dürfte die Wertsteigerung der 

Häuser erheblich mindern.

Sinnvoll wäre Alternative Bauplätze zu suchen.Da es doch einige Unstimmigkeiten gibt zwischen Einheimischen und Flüchtlingen.

Dadurch werden zusätzliche Problemviertel verhindert.

Es soll ja nicht eine Barriere zwischen Menschen aufgebaut sondern abgebaut werden.

So lassen sich im Vorfeld auch die Polizeiarbeit im wesentlichen vereinfachen.

Gruß Ralf