Darf eine 14 jährige mit einen 18 jährigen zusammen sein?
Es interessiert mich schon seit längeren deswegen wollte ich mal nachfragen
7 Antworten
Die Beziehung selber ist nicht relevant, sondern sexuelle Handlungen. Und für die sieht es folgendermaßen aus.
Da der jüngere Partner schon 14 ist, liegt kein absolut Verbot nach 176 StGB (Sexueller Missbrauch von Kindern) vor, sondern nur bestimmte Einschränkungen:
Einmal nach § 182 StGB (Sexueller Missbrauch von Jugendlichen) darf keine Zwangslage dafür ausgenutzt werden bzw. nicht gegen Entgelt vorgenommen werden.
Ist der jüngere Partner unter 16 und der ältere über 21, dann darf zusätzlich nicht die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung (und zwar die spezielle gegenüber dem Täter )
ausgenutzt werden.
Dann gibt es noch ein paar Sonderdelikte (sprich der Täter hat eine bestimmte Eigenschaft), die in Frage kommen, wie z.B. wenn dem älteren Partner der jüngere als Schutzbefohlener anvertraut wurde.
Natürlich dürft Ihr zusammen sein und oder „Geschlechtsverkehr“ bzw. Sex vollziehen, es muss aber alles von beiden Seiten aus, auf freiwilliger Basis geschehen...
LG
Er geht dafür in den Knast, wenn ihr Sex habt. Deine Eltern u.a. dürfen ihn ohne dein Einverständnis einfach anzeigen. Du bekommst schlimmstenfalls sozialstunden zur Ableistung auferlegt.
Aber kennst du den Spruch, wo kein Kläger, da kein Richter 🖖🏻
Wir haben das hier grad mal erörtert mit 8 17-19jährigen, die zu Besuch sind. Stimmverteilung war echt interessant... Wenn beide das 16.te Lebensjahr vollendet haben, dann ist es o.k.
Freunde dürfen egal wie alt sein!! Sex ist für Erwachsene aus gutem Grund mit Minderjährigen verboten!
Wir reden doch von IN Deutschland ...
Zusammen sein ja, aber sexuell wird's schwierig. Da sollte man warten bis beide 18 sind. Denn falls Mal was sein sollte, dann ist das Kindesmissbrauch.
klar , machts aber lieber heimlich
Wieso denn bitte heimlich 🤣👍
is heißer
Ok stimmt haha
Nein, dass stimmt so nicht. Da die Person 14 ist und daher den Geschlechtspartner frei bestimmen darf. Solange es keine Vergewaltigung ist, in der Familie passiert oder die minderjährige Person als schutzbefohlen gilt