Wäre ich pädophil wenn ich 18 wäre und mit einer 14 Jährigen Kontakt habe (Gesetzlich)?

6 Antworten

JohnnyMnemonic hat das schon einigermassen beschrieben. Der Fragesteller vermischt hier zwei Dinge: Ob der Kontakt gesetzlich geregelt ist, oder ob es sich hierbei um Pädophilie handelt.

Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Das Gesetz versucht Kinder vor sexuellen Übergriffen zu schützen, deshalb gibt es beim Kontakt zwischen Kindern und Erwachsenen bestimmte Regelungen, wenn es in die Sparte "Körperlichkeit" geht. Pädophilie beschreibt das primäre sexuelle Interesse an Kindern (Im Sinne von: Minderjährige, welche die Pubertät noch nicht erreicht haben).

Also, um die Frage, so wie sie gestellt wurde aufzugreifen:

Bin ich pädophil, wenn ich (18) mit einer 14-jährigen Kontakt habe? Antwort: Nein.

Bin ich pädophil, wenn ich (18) ausschliesslich sexuelles Interesse an 14-jährigen Kindern, welche tatsächlich sehr kindlich aussehen, habe? Antwort: Möglicherweise - müsste man abklären.

Regelt das Gesetz das Zusammensein zwischen mir (18) und einer 14-jährigen? Antwort: Es gibt kein Gesetz, welches das Zusammensein zwischen einem 18-jährigen und einer 14-jährigen verbietet. Bei sexuellen Handlungen sieht es schon anders aus. Nach § 182 StGB sind sexuelle Handlungen mit Personen unter 18 Jahren dann strafbar, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:

  •    Die sexuellen Handlungen finden unter Ausnutzung einer Zwangslage statt (Abs. 1). Strafrechtlich verantwortlich ist hier jeder mindestens 14 Jahre alte Täter.
  •    Die sexuellen Handlungen finden gegen Entgelt statt (Abs. 2). Strafbar macht sich in diesem Fall nur ein mindestens 18 Jahre alter Täter.

Ist sie noch nicht in der Pubertät? Sieht sie aus wie ein Kind, körperlich völlig unentwickelt? Falls nein - was soll die Frage bei vier Jahren Altersunterschied.

Falls ja, solltest du dir Sorgen machen.

Kontakt ist nicht schlimm. Würdest du mit ihr Schlafen wäre es gesetzlich gesehen wie Straftat.

Es wäre gesetzlich keine Straftat!

zitiere das Gesetzt auf welches du dich berufst.

Eine Straftat wäre es nur dann wenn ein Missbrauch vorliegt, die Frage gibt aber bezüglich dessen keinerlei Anhaltspunkte, wie kommst Du also darauf es wäre eine Straftat ?