Darf ein Vermieter einfach Rumänische Flüchtlinge in einem Haus einziehen lassen, oder ist er verpflichtet erst die Mieter zu fragen?

18 Antworten

nein, leider nicht. Der Hausbesitzer kann vermieten an wen er will, das Problem ist auch weniger, ob die Deutsch können, sondern ihr Sozialverhalten. Das ist inzwischen ein deutschlandweites Problem, das uns diese Regierung bereitet hat - Hausbesitzer vermieten dann an integrationsunwillige Einwander, weil das staatlich finanziell honoriert wird. Allerdings sinkt natürlich dann der Wohnwert der Immobilien bzw ganzer Straßenbezirke oft um 50% bis 60% in Relation zum Sozialverhalten der Neumieter. Da helfen eigentlich immer nur Nachbarschaftsinitiativen, flankiert mit Mietminderungsklagen oder, wenns denn zu doll romarumänisch wird, auch Druckkündigungsbegehren.

Allein, da seid ihr wirklich allein gelassen, in solchen und anderen Fällen. Nur gemeinsam sind wir stark und nur gemeinsam können wir uns wehren.

Ein Vermieter darf sich seine Mieter frei wählen.

Das Sprachvermögen ist dabei kein Kriterium.

Er ist sich dabei vollkommen selber verantwortlich und braucht daher auch niemanden um Erlaubnis zu fragen.

Ob es klug ist?


Der Vermieter muss sicher nicht die anderen Mieter fragen, ob und wer da einziehen darf .

Wen es probleme mit den Leuten gibt, dürft ich Euch aber beim Vermieter beschweren.

Rumänen sind übrigens EU-Bürger - genauso wie Franzosen, Spanier, Italiener etc. pp.


Mieter haben kein Mitbestimmungsrecht bei der Auswahl anderer Mieter.

Der Vermieter hat auch keine Mitteilungspflicht.

Der Vermieter ist in seinem Handeln nicht anderen Mietern im Haus berichts- oder rechenschaftspflichtig. Er darf also nach seiner Entscheidung vermieten. Wo kämen wir sonst hin?