Ist das legal Gentrifizierung?


09.06.2021, 09:44

PS das ist eine theoretische Frage. Ich hege keine diesbezüglichen Absichten

5 Antworten

Eigentlich ist es doch so, wenn man dem Mieter einer sanierungsbedürftigen Wohnung wegen Eigenbedarf kündigt, wird man doch bestimmt ganz schnell feststellen, dass man in dem Zustand gar nicht wirklich drin wohnen will.

Man zieht dann eben ein und fängt gleichzeitig mit der Sanierung an, die sich auch eine gewisse Zeit hinziehen kann. Plane jetzt z. B. ein neues Bad und warte 3 bis 6 Monate, bis man endlich die Handwerker ins Haus bekommt, die man dafür braucht.

Da nicht immer alles glatt läuft, dauert das dann auch zwei Monate. Gleiches könnte man sinngemäß auf andere Bereiche übertragen.

Ist dann die Wohnung nach einem Jahr endlich so saniert, dass man sich darin wohl fühlt, schaut man einfach mal, für wie viel man sie nun verkaufen könnte. Findet sich dann ein Käufer für den Kaufpreis, den man sich vorstellt, dann verkauft man sie eben.

Nach dieser Zeit kräht kein Hahn mehr danach, ob der Eigenbedarf bestand oder vorgeschoben war. Alles legal.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Reinkanation 
Fragesteller
 09.06.2021, 11:59

Es geht um Gentrifizierung

bwhoch2  09.06.2021, 12:09
@Reinkanation

Wenn 1 Eigentümer von 1 Wohnung diese Wohnung saniert und teurer weiter verkauft oder vermietet, kann wohl nicht von Gentrifizierung sprechen. Es ist das gute Recht eines jeden Eigentümers, aus seinem Eigentum das beste zu machen, was er für sich will und damit wird auch keinerlei Schaden angerichtet.

Gentrifizierung in dem schädlichen Sinn, wie es allgemein verstanden wird, kann nur in Großstädten stattfinden, in dem einzelne größere Wohnhäuser bzw. -blocks komplett so saniert und wieder angeboten werden, dass die bisherigen Bewohner sich das nicht mehr leisten können. Und wenn es hierbei nur bei einem einzelnen Haus in dem Viertel bleibt, ist das auch noch nicht wirklich schlimm. Schlimm wird es dann wenn diese Tat schon eine Nachahmungstat ist oder viele Nachahmer findet, sodass sich ein Viertel innerhalb weniger Jahre von z. B. einem Viertel mit günstigen Mieten und eher einkommensschwachen Bewohnern in ein Luxusviertel mit lauter teuren Mieten verwandelt. Gentrifizierung würde hier also dafür sorgen, dass die Bewohner, die vielleicht schon sehr lange hier wohnen, alle verdrängt werden.

Bei einer einzelnen Wohnung kann man davon nicht sprechen, denn Dein Mieter findet vielleicht in der näheren Umgebung auch wieder eine adäquate Bleibe.

Also legal und auch kein Grund für ein schlechtes Gewissen.

Du dürftest bei Einzug noch nicht die Absicht haben wieder auszuziehen. Wenn du kurz darauf wieder ausziehst, glaubt man dir möglicherweise nicht, dass du das nicht von Anfang an geplant hast.

Wenn du ein Jahr in der Wohnung gewohnt hast, dann bist du wohl auf der sicheren SEite.

Die Frage ist, was ist kurz? Für wirtschaftliche Verwertung kann man unter Umständen auch kündigen.

Reinkanation 
Fragesteller
 09.06.2021, 11:37

Es geht ja darum dieses Gesetz zu umgehen

Genau genommen müßtest Du gar nicht einziehen.

Der Eigenbedarfsgrund kann ja kurz nach Mietende und Auszug des Mieters weg gefallen sein.

Wenn der Mieter aber nicht ganz dumm ist könnte noch Schadensersatz geltend machen weil der Eigenbedarf vorgetäuscht war.

Dürfte zwar schwierig werden, aber nicht unmöglich.

Reinkanation 
Fragesteller
 09.06.2021, 11:36

Bei Eigenbedarf müsste entweder ich oder ein Familienmitglied diese wonug benötigen

anitari  09.06.2021, 11:48
@Reinkanation

Richtig. Und das muß in der Kündigung genau angegeben und begründet werden.

Machbar!