Darf ein Vermieter ein Führungszeugnis von einem verlangen und Wenn man es Ihm nicht gibt darf er dann kündigen?

8 Antworten

das darf er nicht. er kann das führungszeugnis gern verlangen bevor man den mietvertrag unterschreibt. nachträglich natürlich nicht so einfach. kündigen kann er deswegen natürlich nicht

Hat er aber mir gekündigt eil ich es nicht bei gebracht habe und meinte jetzt ich habe mir die wohnung auf mitleidstour erschlichen

Steht im Mietvertrag, dass der Mieter ein Führungszeugnis vorzulegen hat, dann wird der Mieter das auch vorlegen müssen. Steht so etwas nicht im Mietvertrag, dann kann der Vermieter das nicht nachträglich verlangen. Beziehungsweise, "verlangen" kann er soviel er will, nur hat er kein Recht, dass seinem Wunsch seitens des Mieters nachgekommen wird.

Falls es aber um eine neue Wohnung geht, für die man sich interessiert und der Eigentümer der Wohnung möchte vom Wohnungsinteressenten ein polizeiliches Führungszeugnis, dann darf der das fordern. Wenn es dem Interessenten nicht gefällt, muss er die Wohnung ja nicht nehmen.

Ich habe die ohnung ja schon seit 1.8.2015 und angeblich ist es ein bestandteil des Mietvertrags aber leider seh ich darin nichts stehn das es der Bestandteil wäre und jetzt hat er mir gekündigt auf grund dessen hin zum 31.3.2016

@Holger431

Entweder steht es drin oder nicht. Da kann es keine zwei Meinungen zu geben.

Selbst wenn es im MV stünde, dass ein PFZ vorzulegen sei (was ich bezweifle) kann dieses nicht nach einer bereits bestehenden Mietzeit von über 6 Monaten nachgefordert werden. Es dient ja dazu, sich vor Mietbeginn auf Grund der Bewerbung um die Wohnung ein Bild machen zu können. Während der Mietzeit gibt es keinerlei rechtlich zulässige Veranlassung dafür.

Eine Kündigung (jeglicher Art) mit einer solchen Begründung halte ich für unwirksam.

hast du die Wohnung schon, dann mach es nicht, denn das darf er nicht. Willst du unbedingt diese Wohnung, dann hast du 2 Möglichkeiten. Du machst es nicht, dann bekommst du die Wohnung nicht oder du machst es, dann hast du Chancen auf die Wohnung. Dass der Vermieter das nicht darf, ist im 2. Fall doch eh egal

Ich habe die ohnung seit dem 1.8.2015 und urde jetzt gekündigt da ich das fürhrungszeugnis nicht bei brachte da ich ihm sagte das er das nicht dürfe darauf kam die Kündigung zum 31.3.2016

äre es gut ande Mieter zuwarnen das sie dort nicht einziehen sollten die zukünftigen? und frage wie ?

@Holger431

es war Bestandteil des Mietvertrages. Dem hast du also durch deine Unterschrift zugestimmt. Das ist was anderes als wenn er nachträglich etwas plötzlich will. Ich denke dann ist die Kündigung rechtens denn du kommst deinen vertraglichen (von dir unterschrieben) Pflichten nicht nach. Hast du was zu verbergen, dann zieh aus, wenn nicht dann gib ihm das Führungszeugnis. Andere Mieter warnen solltest du vorsichtig sein, denn 1. können die alle lesen und wissen deshalb selber, was in ihren Verträgen stejt und 2. wäre es eine Verleumdung deinerseits. 

@Holger431

es war Bestandteil des Mietvertrages. Dem hast du also durch deine Unterschrift zugestimmt. Das ist was anderes als wenn er nachträglich etwas plötzlich will. Ich denke dann ist die Kündigung rechtens denn du kommst deinen vertraglichen (von dir unterschrieben) Pflichten nicht nach. Hast du was zu verbergen, dann zieh aus, wenn nicht dann gib ihm das Führungszeugnis. Andere Mieter warnen solltest du vorsichtig sein, denn 1. können die alle lesen und wissen deshalb selber, was in ihren Verträgen stejt und 2. wäre es eine Verleumdung deinerseits. 

Ein Führungszeugnis ist eher ungewöhnlich.

Aber gut, verlangen könnte er es, wie z. B. Einkommensnachweis, Schufa- und/oder Mieterselbstauskunft, bestenfalls vor Vertragsabschluß.

Danach nicht mehr. 

Er meinte es äre ein bestandteil des Mietvertrags und da ich Ihm das nicht bei brachte hat er mir gekündigt zum 31.3.2016 jetzt habe den mietvertrag seit dem 1.8.2015

@Holger431

Und was "meint" der Mietvertrag?