Darf der Vermieter für erst kostenlose Stellplätze doch Geld verlangen?

10 Antworten

In unseren Mietverträgen steht immer sinngemäß:

Zur Wohnung mitvermietet sind:

---- Gartenanteil, ---- Kellerabteil, ----- DG-Mitbenutzung, ------Stellplatz/Garagen-Platz Nr. ___ usw.

Bei den Sachen, die mitvermietet sind, steht dann immer links davon ein X oder die Anzahl, also z. B. 1 Stellplatz mit Nummer ...

Weiter hinten im Vertrag steht dann

Kaltmiete ...  €

Vorauszahlung Betriebskosten monatlich .... €

Vorauszahlung Heizkosten monatlich .... €

Miete Stellplatz .... €

Ist nun bei "mitvermietet" eine Anzahl links vom Wort Stellplatz eingetragen und bei Miete Stellplatz steht nichts, bedeutet das, dass die Stellplatzmiete in der Kaltmiete der Wohnung inbegriffen ist.

Steht aber bei "mitvermietet" keine Anzahl und demzufolge auch bei Miete Stellplatz nichts, bedeutet das klar und eindeutig, dass kein Stellplatz vermietet ist und andersrum kann man sich als Mieter denken, würde man einen Stellplatz mieten, würde dieser auch etwas kosten.

Wie sieht Dein Mietvertrag aus? Dass bei "Kosten für Stellplätze" nichts steht, sagt erst einmal gar nichts aus.

Sofern im Mietvertrag kein gesondert bezeichneter Stellplatz mitvermietet ist, kann der Vermieter für die Nutzung eines solchen Platzes gesondert Miete von dem verlangen, der einen solchen Stellplatz nutzt.

Das ist wieder so eine Frage die kein Mensch beantworten kann wenn er den Mietvertrag nicht in der Hand hat.

Wenn kein Stellplatz mitvermietet wurde braucht da auch nichts über Kosten zu stehen. Dann kann der Vermieter natürlich für die zusätzliche Anmietung von Stellplätzen Miete verlangen.

Ich finde es im übrigen lustig, wenn für die Klärung von Sachen für die man nur Lesen braucht die Beauftragung eines Anwalts oder Konsultation des Mietervereins empfohlen wird. Solche Tipps sind doch für die Tonne.

Wenn auf dem Vertrag nichts steht, darf er auch nichts verlangen.

ZuumZuum  24.11.2017, 06:09

Wenn auf dem Vertrag nichts steht, darf er auch nichts verlangen.

Darf er schon, wenn nämlich im Mietvertrag kein kostenloser Stellplatz eingeschlossen ist. Das wissen wir aber nicht weil der FS dazu keine Angaben macht.

In deinem Formularmietvertrag gibt es einen Abschnitt/eine Klausel für Stellplätze. Eine Gebühr oder Miete für den dir ausdrücklich bereitgestellten Stellplatz aber nicht beziffert, obwohl da ein entsprechender Eintrag möglich gewesen wäre. Demzufolge bräuchtest du auch später dafür nichts zahlen müssen. Das gilt natürlich nur, wenn dir dieser Stellplatz ausdrücklich zugesichert wurde.