Darf ein Vermieter die wohnungsübergabe verweigern weil Miete offen ist?

6 Antworten

Bei Verweigerung kannst du eine eigene Wohnungsbesichtigung mit einem neutralen Zeugen machen. Dieser bestätigt dir dieses Protokoll dann schriftlich.

Den Schlüssel kannst du als Wertbrief dem Vermieter zustellen.

Das ändert natürlich nichts an deinem Mietrückstand. Du vermeidest aber, dass dieser noch weiter ansteigt.

Ich würde eine Übergabe sowieso nicht mit einem Hausmeister durchführen. Oder hat er eine entsprechende Vollmacht des Vermieters vorgelegt?

Ansonsten kann eine Abnahme nicht verweigert werden. Allein aufgrund der Tatsache, dass die Abnahme verweigert wird, verschwinden die Mietschulden nicht, zumal er sich auch an der Kaution bedienen kann.

 Wie werde ich die Schlüssel rechtmäßig los?

Wenn sich der Vermieter weiterhin weigert, würde ich die Schlüssel mit einem Zeugen persönlich überreichen/in den Briefkasten werfen.

bwhoch2  25.01.2016, 15:16

Ich denke, die Fragestellung beruht auf einer Fehleinschätzung der Situation. Der Hausmeister hat nicht gesagt, dass der Vermieter die Übernahme verweigert, sondern lediglich, dass er nicht übernehmen darf und der Mieter sich stattdessen beim Mieterbüro zu melden hat.

Ein "Mieterbüro" ist sicher eine recht professionell arbeitendes Büro. Die werden doch niemals die Rücknahme einer Wohnung vermeiden, um sich damit nur zusätzlichen Ärger einzuhandeln. Nicht- oder schlechtzahlende Mieter will man doch möglichst schnell gegen gut zahlende austauschen.

Der Hausmeister hat eine Weisung "von oben" ausgeführt. Ich nehme an, dass man im Mieterbüro erst mal in Erfahrung bringen will, wo der künftige Ex-Mieter demnächst offiziell zu erreichen ist, wie man sich die Begleichung von Mietschulden (sofern vorhanden) vorstellt und vielleicht auch noch anderes zum Thema Mietende.

Natürlich darf der Hausmeister nur das machen, wozu er befugt ist. Wohnungsübernahmen und/oder Schlüsselübernahmen sind normalerweise nicht übliche Hausmeistertätigkeit.

Ich denke, im Mieterbüro wird man auch einen neuen Termin zur Übergabe vereinbaren. Keinesfalls wird man die Übergabe verweigern. Das wäre ja völlig sinnlos. Man wollte nur vermeiden, dass Du Dich einfach so aus dem Staub machst, indem Du den Hausmeister für Deine Zwecke einspannst.

Sicher hat man reichlich Erfahrungen aus der Vergangenheit und deswegen eine ganz bestimmte Vorgehensweise gewählt, in der der Hausmeister höchstens am Rande vorkommt.

Du hättest zunächst die Bevollmächtigung des HM prüfen sollen. War er berechtigt und/oder das war schon bekannt, hättest du ihm auch die Schlüssel (bitte immer Übergabe mit Zeugen!) hinlegen oder vor die Füsse werfen können wenn er die Rücknahme verweigert. Damit wäre die Übergabe erfolgt.

Wegen außenständiger Miete darf die Abnahme nicht verweigert werden. Das ist eine ganz andere Angelegenheit.

Dann geh ins Büro. Sicher will man mit Dir persönlich wegen der Mietrückstände sprechen. Dagegen ist ja nichts einzuwenden.

Mietvertragsende wird ja wohl erst der 31.01. sein.

Vorher muß der Vermieter bzw. eine von ihm dazu bevollmächtigte Person die Wohnung nicht ab-/zurücknehmen.