Vermieter will Wohnung nicht abnehmen bzw die Schlüssel nicht

8 Antworten

Ich würde die Schlüssel unter..nach Möglichkeit mehreren Zeugen.. in seinen Briefkasten stecken.

Das Problem ist jetzt das die Wohnung leer und sauber ist und wir bis Ende April raus müssen. Wir glauben der Vermieter will einfach nur, dass wir die Schlüssel nicht rechtzeitig abgeben und er somit weiterhin Miete verlangen Was sollen wir tun?

Dem Vermieter per Einwurfeinschreiben ein Übergabetermin anbieten:

Mietrecht: Beendigung des Mietverhältnisses

Zu beachten: Der Mieter muss dem Vermieter einen Übergabetermin (in der zu übergebenden Wohnung) rechtzeitig (etwa 1 Woche vorher) mitteilen und in dem benannten Termin tatsächlich und pünktlich anwesend sein. (Tatsächliches Angebot im Sinne des § 294 BGB; BGH NJW 92,558). 

Der Termin muss vor dem Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses liegen. Beispiel: Wenn die Wohnung zum 31. März gekündigt wurde, dann muss der Übergabetermin bis spätestens 31. März stattfinden und die Wohnung übergeben werden. 

Nimmt der Vermieter den angebotenen Termin nicht war - und bittet auch nicht um einen Ausweichtermin, oder lehnt der Vermieter das Angebot zur Rückgabe unberechtigt ab, gerät er selbst in "Annahmeverzug". Die Rechtsfolge für den Vermieter ist die, dass er die Entschädigung (weitere Mietzahlung bis zur Übergabe) nach § 546 a BGB solange nicht verlangen kann, wie er in Annahmeverzug ist (also die Rücknahme unberechtigt verweigert!).

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/beendigung.htm

MfG

Johnny

Das MV ist am 31.03. beendet. Die Herausgabe der Mietsache kann ! nicht muss! am 31.03. stattfinden, weil der Mieter zur Herausgabe nach ! End des MV verpflichtet ist.

Telefonisch legt er sofort auf und die Wohnungstür macht er nicht auf. Was sollen wir tun?

Ein Einwurf(!)-Einschreiben schicken: "Hiermit bieten wir Ihnen i. S. d. § 294 BGB Rückgabe der Mietsache n. § 546 I BGB am ... [Datum] zwischen ... und ... Uhr an. [Unterschrit(en)]"

  1. Damit befände sich der Vermieter im Annahmeverzug mit der Folge, dass er solange keine Entschädigung, etwa weitere Mietzahlung bis zur Übergabe n. § 546 a BGB verlangen kann, wie er die Rücknahme unberechtigt verweigert!
  2. Den Zustand der Wohnung, Zählerstände usw. sollte mn bevorzugt bezeugt oder detailreich mit Fotos dokumentieren.
  3. Müll raustragen, Strom-, Gas- und Wasszufuhr abstellen, Wohnung abschliessen  
  4. Kopie der selbstgefertigten Übergabeprotokolls mit allen ausgehändigten Schlüsseln per Einwurf(!)-Einschrieben schicken. (In diesem Formular "Besichtigte" streichen, "Besichtigung" durch "Rückgabe" ersetzen: http://www.mieterbund.de/fileadmin/user_upload/uebergabe_protokoll.pdf

Viel Erfolg :-)

G imager761

Wenn du im Mieterverein Mitglied bist, mit einem Mitarbeiter davon die Wohnungsabnahme machen lassen und dann den Schlüssel mitsamt Übergabeprotoll des Mietervereins als Einschreiben mit Rückschein fristgerecht zuschicken. Wenn er das Einschreiben nicht annehmen will, ist das seine Sache.

Beim Mietamt nachfragen, sofort! Die können da wohl am Besten Auskunft geben und auch sagen, wie am besten vorgegangen werden soll. Evtl. könnt ihr euch auch überlegen, dem Vermieter die Schlüssel eingeschrieben zu schicken? (In der Schweiz würde ich es so machen, ich habe keine Ahnung, ob es auch in Deutschland sowas wie ein Mietamt gibt. Sonst würde ich mich an die nächst ähnliche Behörde melden.)

Was bitte ist ein Mietamt?

Uff.. Das gibt es also in Deutschland nicht? Vielleicht gibt es ja was ähnliches, ich versuch's zu beschreiben.. Das Mietamt hilft hier den Mietern von Wohnungen mit Rechtsauskunft und auch anderen diversen Möglichkeiten gegen sture Vermieter oder Eigentümer (was hier nicht zwingend das gleiche ist). Beispielsweise kann man bei einem Streit um die Miete mit Hilfe des Mietamts erreichen, dass die Miete nicht dem Vermieter bezahlt wird, sondern beim Mietamt hinterlegt wird, bis das Problem behoben ist. Ich denke, die könnten auch bei diesem Schlüsselproblem einen Ratschlag geben. Wenn du magst, kann ich morgen für dich nachfragen, die kennen bestimmt auch das deutsche Rechtsystem? :)

@SwissHawaiiLady

In Deutschland sollte ein Vermieteramt geschaffen werden.