Miete, Schlüsselrückgabe mit Vollmacht?
Ich muss demnächst aus meinem Zimmer im Studentenwohnheim ausziehen, ist es rechltich in Ordnung, wenn ich eine andere Person bevollmächtige, den Schlüssel zurückzugeben?
Ist eine gemeinsame Zimmerabnhame mit dem Hausmeister notwendig? Im Mietvertrag steht dies nicht explizit geschrieben, nur dass der Schlüssel zurückzugeben ist.. aber es die machen immer einen Termin aus. Ich ziehe aber früher als geplant aus, und möchte daher, dass eine Freundin von mir den Schlüssl zurückgibt..
5 Antworten
Ist vollkommen egal, wer den Schlüssel zurück gibt. Da brauchst auch keine Vollmacht zu schreiben. Hauptsache der Vermieter hält den Schlüssel in der Hand, wenn du ausgezogen bist.
Wenn der Vermieter kein Übergabeprotokoll verlangt, was bei einer Besichtigung normalerweise erstellt wird, dann würde ich nicht danach fragen. Wenn du was kaputt gemacht hast, muss er dann versuchen zu beweisen, dass du das warst und kein anderer, was nicht einfach ist, wenn du so ein Ding nicht unterschrieben hast.
nein, es wird kein Protokoll verlangt, von derer Seite. Wenn ich explizit eins möchte, dann schon..
Wenn alles in Ordnung ist, kannst das ja auch machen und es spricht nichts dagegen. :o) Nur wenn irgendwas beschädigt ist, dann würde ich dem Vermieter nicht dabei helfen einen Anspruch gegen Mich zu stellen. :)
Kaputt nicht, aber es gibt etwas Schimmel im Bad..
Dann lass es. Wie gesagt. Nicht dabei helfen, Ansprüche gegen Dich durchsetzbar zu machen. Wenn die so nen Schimmeltyp kommen lassen wollen, um das beseitigen zu lassen und du dafür unterschrieben hast, dass es deine Schuld ist, bist 500 Euro los.
Also, lieber nicht dabei sein?
Also ich würde es nicht drauf anlegen, dass man versucht, Dir den Schimmel in Rechnung zu stellen. Also nein.
Sorry, ich verstehe es immer noch nicht - in welchem fall kann man mit eher den Schimmel in Rechnung stellen, wenn ich dabei bin oder nicht?
Also nochmal zum Mitschreiben: Wenn du mit deinem Vermieter in die Wohnung gehst, dann ist die Intension des Vermieters natürlich, dass er Dir Schäden in Rechnung stellen will und meistens haben die dann auch ein Schriftstück dabei, wo das alles genau aufgeschrieben wird. Und selbst, wenn du das nicht unterschriebst, dürfte es dann zu einer Diskussion kommen, die dem im Gedächtnis bleibt und was ihn dazu veranlassen könnte, eine Forderung gegegn Dich zu stellen. Also lass es bleiben. Und wenn du einfach weg bist, dann sieht er vielleicht den Schimmel und bleibt locker. Konfrontation und Leute auf sowas zu stoßen, ist immer schlecht. Aber jetzt muss es in Deinem Schädel drin sein. Weil mehr schreibe ich nicht. :D
.... und du bist im Besitz einer Quittung über die Schlüsselaushändigung!
Ja, kannst du machen!
Wenn es nur um die Aushändigung des Schlüssels geht, ist das natürlich in Ordnung.
Eine Wohnungsübergabe müsste aber speziell bevollmächtigt passieren.
Ich glaube, dies wäre eine Zimmerübergabe
Warum nicht?
Du könntest den ja sogar per Einwurfeinschreiben zurück senden, was ich aber NICHT empfehle.
Klar kannst du das so machen, ich würde mir aber alles schriftlich bestätigen lassen.
Und ist eine gemeinsame Besichtigung / Zimmerabnahme notwendig?