Darf ein Vermieter dafür sorgen das man denn Gemeinschafts-Keller leer lassen muß?

6 Antworten

oder kann es echt so sein das wir unsere Sachen alle rausnehmen müssen

Wenn die Nutzung nicht vertraglich zugesichert ist, ja.

und es dann 2 ungenutzte Räume im Haus gibt

Ja. Wer wie ob und welche Räume außerhalb der Mietsache nutzen darf bestimmt der Vermieter.

Wenn der möchte das die 2 Räume ungenutzt/leer bleiben, ist das allein seine Entscheidung.

Es kommt darauf an, was im Mietvertrag bezüglich der Kellerräume vereinbart worden ist. Mündliche Absprachen nutzen nichts. Nur wenn ein Kellerraum mit vermietet wurde, kann der Mieter darüber frei verfügen. Also in den Mietvertrag schauen was da steht! Vielleicht hat sich ein Mieter im Gemeinschaftskeller auch zu breit gemacht, so dass für andere kein Platz mehr ist. Dann muss man so handeln. Vielleicht können Sie den Vermieter fragen, ob Sie einen Kellerraum mieten können.

Nein, natürlich nicht. Es sei denn, es gibt anderslautende mietvertragliche Vereinbarungen. Merke: zu jeder Wohnung muß es ausreichende Abstellflächen geben und wenn es die im Mietbereich nicht gibt, müssen diese eben anderweitig zur Verfügung gestellt werden (Keller/Boden).. Dies bedeutet aber nicht, daß ein Mieter die Räume zumüllen kann/darf.

Doch jetzt giebt es eine neue Verwaltung, die sagt das diese Räume ganz leer sein sollen. Ich halte das für einen Witz oder kann es echt so sein das wir unsere Sachen alle rausnehmen müssen und es dann 2 ungenutzte Räume im Haus gibt ????

Sind die Räume nicht vertraglich zugesichert, hat man keinen Anspruch darauf, andernfalss schon.

Desswegen habe ich damals mit der Hausverwaltung mündlich vereinbart das diese Räume für Fahrräder, Kinderwagen Gartenstühle u.ä. benutzt werden darf.

Eine Erlaubnis kann man jederzeit widerrufen. es gibt auch kein Gewohnheitsrecht im Mietrecht.

Ich halte das für einen Witz oder kann es echt so sein das wir unsere Sachen alle rausnehmen müssen und es dann 2 ungenutzte Räume im Haus gibt ????

Wenn es keine eindeutige Vereinabrung gibt, kann der Vermieter mit den Räumen machen was er will.

Wenb vertraglich das Vorhandensein von Waschküche und Trockenraum vereinbart wurde, solltet ihr auf die Einrichtung von Waschküche und Trockenraum bestehen...

Falls gar nichts vereinbart wurde, kann der Vermeiter mit den Räumen verfahren, wie er will

elaisa79 
Fragesteller
 07.11.2013, 18:45

Ja im Vertrag stehen die Räume aber da es Anschlüsse im Bad gibt weigern sie sich aus der Waschküche wieder eine zu machen. Selbst bei unseren Nachbarn wurde jetzt verlangt den Fahrradkeller nicht als diesen zu nutzen. Ich versteh das nicht wofür hat man dann Gemeinschafts-Keller :(