Kellerräume Heizkostenverordnung

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Feststellung: Der Vermieter wohnt nicht im 2Familienhaus. Aufgrund der beschriebenen Situation entsteht der Eindruck, dass der Vermieter das Wohnen seiner Tochter im Haus begünstigt. Eine Lösung des Problems kann nur in der veränderten Betriebskostenabrechnung gefunden werden. Die Wohnungen sind nicht gleichgroß, sobald es um die Heizkostenabrechnung geht. Die beheizbaren Kellerräume werden durch die Heizkosten der Tochterwohnung erfasst, damit müssen die qm der 2 Kellerräume der Tochterwohnung hinzugerechnet werden. Damit ergibt sich ein anderes Teilungsverhältnis was aber der Realität entspräche.

Wenn dieser Zustand bereits 2012 vorhanden war, dann ist eventuell noch Einspruch gegen die BK-Abrechnung möglich (abhängig vom Zustellungstag) Für die Abrechnung der BK 2013 bliebe das Ergebnis abzuwarten aber der Vermieter sollte freundlicherweise jetzt schon darauf hingewiesen werden.

Die Heizung im WM-Keller läuft auf Hochtouren: Du hast das Recht diese Heizung zu begrenzen, weil ein kleiner Teil der Kosten auch von dir getragen wird.

Sehr häufig haben auch Kellerräume Heizkörper, damit bei extremer Kälte wenigstens das Einfrieren von irgendwelchen Leitungen zuverlässig verhindert werden kann. Bei Schimmelgefahr könnte man mit der Heizung erreichen, dass diese reduziert wird.

Üblicherweise bleiben sie jedoch abgedreht. Wenn aber nun erkennbar solche Räume intensiv für Spiel, Hobby oder gar zum Wäschetrocknen bei aufgedrehter Heizung nur von einer Partei genutzt werden (können), handelt es sich nicht mehr um normale Kellerräume. Dann werden sie faktisch zum Bestandteil der Wohnung, sodass die Gesamtwohnfläche und die Wohnfläche der betreffenden Wohnung zumindest für die Verteilung der Heizkosten erhöht werden muss.

Einspruch gegen die Betriebskostenabrechnung mit der Bitte um Neuberechnung.

Wie schon erwähnt, kann Einspruch gegen die Heizkostenabrechnung beim Vermieter gemacht werden, in dem die Sachlage deutlich geschildert wird. Rein rechtlich aber ist es so, dass wenn die Kellerräume als Gemeinschaftskeller ausgewiesen, auch gemeinschaftlich die Heizkosten getragen werden müssen. Ansonsten hätten Sie kein Betretungsrecht mehr. Daher ist das nur mit dem Vermieter zu klären, dass er auf das Verhalten der Tochter einwirkt. Da Sie Betretungsrecht haben, sind Sie aber berechtigt, zu jeder Zeit, die Heizung im Keller herunter zu drehen, wenn sich dort niemand befindet. Dadurch sparen schließlich alle. Das sollten Sie auch tun.

Kurze Anmerkung: Unsere nette Nachbarin hat den Knauf der Heizung in der Waschküche nun abmontiert, damit wir die Heizung nicht mehr runter- bzw. abdrehen können!

Wenn dem so ist, hat die Nachbarin gemerkt dass was im Argen ist.

@jockl

Naja, Ergebnis hieraus ist: Die Heizung bollert wie verrückt und lässt sich ohne den Knauf leider nicht runterstellen...

Wie werden denn die Heizkosten jeweils ermittelt ? Werden diese einfach auf Wfl. bezogen geteilt ? Wenn das der Fall ist sollten die von Euch nicht genutzten aber beheizten Räume der Wfl. der Nachbarin zugeschlagen werden.

Wie war das bei Bezug der Wohnung ? War diese Situation da schon so als diese jetzt ist bekannt ?

Die Heizkosten werden zu 70% nach Verbrauch und zu 30% auf Wohnfläche bezogen geteilt (80mm² wir und 80mm² unsere Nachbarin). Die Räume im Keller werden bei der Gesamtfläche und auch bei der Wohnfläche unserer Nachbarin nicht mit berücksichtigt. Es wird also so getan, als ob diese Räume nicht existieren.

Wir wohnen erst seit einem halben Jahr dort und haben erst eine Abrechnung bekommen. Die Situation war bei Bezug noch schlimmer. Da wurde der tatsächliche Verbrauch der Heizungen im Keller und auch der Strom als Allgemeiner Verbrauch eingestuft. Immerhin wurden nach Beschwerde die Stromkreise auf den Zähler unserer Nachbarin geklemmt und die Heizungen haben Verbrauchszähler bekommen, bedeutet dass der tatsächliche Verbrauch durch unsere Nachbarin getragen wird.

@masterb190482
(80mm² wir und 80mm² unsere Nachbarin)

Mikrowohnungen?;-)

@masterb190482

Davon würde ich vorerst ausgehen. Genaueres wird erst die Abrechnung für 2014 ausweisen. Da dürfen nicht mehr als die 80 m² erscheinen.

@jockl

Genau. Bei uns werden auch nur die 80m² berücksichtigt, bei unserer Nachbarin aber auch nur 80m². Die Kellerräume müssten aber auch mit in Ihren Teil, oder? Derzeitig wird der Verbrauch zwar in den Gesamtverbrauch des Hauses aufgenommen und dann auf die jeweils 80m² der Wohnungen verteilt.