Darf ein Sachbezug (Gutschein) komplett vom Gehalt abgezogen werden?

Entgeltbescheinigung  - (Recht, Arbeit, Gutschein)

2 Antworten

Ein Sachbezug ist eine Einnahme aus dem Arbeitsverhältnis. Da es ein geldwerter Vorteil ist, ist es zu versteuern. Kommt also aufs Brutto und wird unten wieder abgezogen. Plus 20 Euro und Minus 20 Euro ergeben = Null.

Die Lohnbuchhaltung hat also alles richtig gemacht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Neue Kraft in der Lohnbuchhaltung ! ?

Eigentlich kommen die 20€ zum Brutto , werden mit versteuert und am Ende als 20,-€ dem Netto zugeschlagen .