Kennt jemand komishce bzw. lustige Vorschriften der STVO?

1 Antwort

Mir fallen gerade nur zwei für Laien vielleicht seltsame Vorschriften ein, die aber bei näherer Betrachtung auch ihre Berechtigung haben: Einmal § 50, "Auf der Insel Helgoland sind der Verkehr mit Kraftfahrzeugen und das Radfahren verboten.", und § 27 Abs. 6, "Auf Brücken darf nicht im Gleichschritt marschiert werden." - das gilt für geschlossene Verbände, am besten liest du dir mal den ganzen § 27 durch.