Darf ein Makler ohne Auftrag inserieren?

4 Antworten

Es spült Dir aber doch eher Interessenten ins Haus, welche Du darauf aufmerksam machen kannst - und in jedem Fall auch solltest , dass dieser ominöse "Makler" keinesfalls in Deinem Auftrag handelt, und diese Interessenten so im Falle X diesem Typen nicht einen Cent schulden.

Natürlich nicht. Anzeige stellen

Ein Makler darf auch ohne schriftlichen Vertrag eine Immobilie anbieten und hat Anspruch auf eine Provision. Eigentümer dürfen Maklern das Anbieten des Immobilienverkaufs ohne Auftrag verbieten. Im Mietrecht sieht das anders aus. Denn ein Makler darf eine Wohnung nur anbieten, wenn er dazu beauftragt wurde.

Wirbt der Makler mit Objekten, für die er keinen Auftrag hat, sieht die Rechtsprechung das als unlauteren Wettbewerb. Der Makler riskiert abgemahnt und zur Unterlassung aufgefordert zu werden. Bei Gemeinschaftsgeschäften gilt: Der nur auf der Käuferseite tätige Makler, der keinen Kontakt zum Eigentümer hat, sollte die Auftragserteilung durch den Verkäufermakler rechtssicher dokumentieren.

Eigentümer können sich nur eingeschränkt dagegen wehren, dass ihre zum Verkauf stehende Immobilie von Maklern ohne einen Auftrag ihrerseits angeboten wird. Ein wettbewerbswidriges Verhalten liegt nicht vor, da der verkaufende Eigentümer kein Wettbewerber des Maklers ist, so das Landgericht Berlin. Kann der verkaufsbereite Eigentümer aber nachweisen, dass der Makler störend oder preismindernd auf das Eigentum einwirkt, kann er vom Makler die Beseitigung des Angebots und Unterlassung verlangen.

Jeder Makler muss auf seiner Homepage im Impressum die zuständige Aufsichtsbehörde benennen. Am besten bei dieser Aufsichtsbehörde beschweren.

Es ist zwar lästig, aber ohne derartige Beschwerden verschwinden diese unseriösen Makler nicht vom Markt. Also, einfach an die Aufsichtsbehörde mit Kopie der Anzeige schreiben. Damit hilfst Du auch den vielen seriösen Marktteilnehmern!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung