Maklercourtage fällig wenn Verkäufer dem Makler den Auftrag entzieht?

8 Antworten

Immobilienmakler handeln grundsätzlich auf Erfolgsbasis.

Die Courtage/Provision wird also nur fällig, wenn es tatsächlich zu einem Kauf- oder Mietvertrag kommt.

Ob der Auftrag zurück gezogen werden kann, ist eine ganz andere Frage. Normalerweise wird dieser für einen Zeitraum von 6 Monaten erteilt. Dabei ist es Verhandlungssache, ob das Objekt von mehreren Maklern angeboten werden kann.

Ohne den Makler hättest Du das Objekt nicht gefunden. Mit Zusendung des Expose´s (egal in welcher Ausführung) hat der Makler damit die "Gelegenheit zum Kauf" erschaffen. Ein weiteres handeln setzt der Gesetzgeber zur Erlangung des Provisionsanspruchs erstmal nicht voraus. Da wundern mich doch die "Meinungen" der vielen "Profis" hier im Forum. Der Makler hat nun auch einen Kundenschutz und Du bist ihm gegenüber auch noch länger (u.U. bis zu 1 Jahr) provisionspflichtig. Deine Chance die Provision nicht bezahlen zu müssen, ist, das Objekt zu einem deutlich geringeren Preis zu erwerben oder aber einige Monate (je nach Richter) zu warten und dann zu kaufen, sofern der Verkäufer da mitmacht. In Deinem Fall könnte es auch so sein, dass der Makler vom Wunsch des Verkaufs Kenntnis erlangt hat, das Objekt einfach ohne Auftrag eingestellt hat und ihm dann vom Verkäufer das Veröffentlichen des Objekts verboten wurde. Ihr ward leider zu schnell. Aber !!! Was viele nicht beachten. Ein Makler ist auch ein rechtliches Schutzschild. Sollte es Mängel geben, die tlw. erkennbar sind oder noch "Spuren" davon, darf sich ein privater Verkäufer unwissend stellen.....ein Makler nicht! Es wird von ihm eine Grundkenntnis verlangt und er kann dann nicht einfach sagen,..."ach, das wusste ich nicht, keine Ahnung etc." Den Makler der nur die Türe aufschliesst gibt es vll. nur noch bei Vermietungen.....bei Verkäufen schon lange nicht mehr.

treiche 
Fragesteller
 17.10.2015, 20:02

Auch das ist nicht korrekt ! Das Objekt wurde noch nicht mal einen Tag später vom Eigentümer selbst ins Internet gestellt, der Makler musste auf Anordnung des Eigentümers seine Veröffentlichung nach nur wenigen Stunden wieder aus dem Netz entfernen. Einen Kontakt vom Eigentümer, der der einzige ist, der überhaupt Besichtigungen ermöglicht, habe ich erst über die Annonce des Eigentümers bekommen. Ohne den Eigentümer wäre eine Besichtigung unmöglich gewesen, der Makler hat sich den vermeintlichen Vermakelungsauftrag ohnehin unter Vortäuschung falscher Tatsachen erschlichen, mit Kindesbegleitung hat er sich als Interessent ausgegeben, mit dem Vorsatz das Objekt anschließend als Makler zu vermitteln, der Eigentümer wollte von vornherein keinen Makler im Spiel haben und hat dem Makler bereits rechtliche Schritte angedroht.

bauteufel  18.10.2015, 13:00
@treiche

Wie schon gesagt : Das Entscheidende ist das Verhältnis zwischen Eigentümer und Makler.

Wenn der Makler gar keine Beaufragung vorweisen kann bzw. sogar gegen den Willen des Verkäufers gehandelt hat, dann ist er draußen.

Nach deinen Schilderungen wäre er aufgrund der Ablehnung durch den Verkäufer nämlich überhaupt nicht in der Lage gewesen vermittelnd tätig zu werden.

treiche 
Fragesteller
 18.10.2015, 16:12
@bauteufel

Genau so ist das, er hätte mir nie eine Besichtigung ermöglichen können, der Eigentümer hätte das bei sogenannter Vermittlung durch den Makler rundherum abgelehnt.

AchIchBins  19.10.2015, 23:06
@treiche

Wie "nicht korrekt". Du hast keine Ahnung, fragst hier nach Hilfe (von Fachleuten) und zweifelst dann meine korrekte Antwort an?! Es ist tatsächlich so, dass der Makler Dir prinzipiell nur eine "Gelegenheit zum Kauf" und somit eben nur die Adresse übermitteln muss um einen Anspruch auf Provision zu erlangen. Das Verhältnis von Eigentümer zu Makler ist dazu erstmal zweitrangig. Ein Makler benötigt dazu keinen Auftrag vom Eigentümer. Es ist aber natürlich so, ein Makler hat eine Sorgfaltspflicht und der Gesetzgeber setzt ein seriöses arbeiten voraus. Mit der gefakten Besichtigung und dem weiteren Ablauf, hat er nicht danach gehandelt. So verwirkt man in den Augen eines Richters sicher seinen Provisionsanspruch. Man ist jederzeit dazu verpflichtet, mitzuteilen, dass man als Makler arbeitet. Das grenzt ja fast an Hausfriedensbruch. Dass er danach auch nicht an Verhandlungen sowie Besichtigungen mitwirken kann, ist auch nicht zu seinen Gunsten. Einem Provisionsbegehren würde ich da gelassen entgegen sehen. Letztendlich ist das aber dann eine Sache für einen Fachanwalt.

AchIchBins  19.10.2015, 23:10
@bauteufel

@bauteufel....."Wie schon gesagt : Das Entscheidende ist das Verhältnis zwischen Eigentümer und Makler. " Ist es nicht. Man kann Immobilien auch ohne Auftrag anbieten. Bietet ein Eigentümer seine Immobilie z.B. in Medium A und B an und der nicht beauftragte Makler bei C und ein Interessent meldet sich bei C, ist der Interessent provisionspflichtig. Das Gesetz verlangt nämlich nur die "Gelegenheit zum Kauf". Die Mitteilung der Adresse langt dafür aus.

Wenn der Makler vom Verkäufer korrekt beauftragt war, hätte er in diesem Fall die Vermittlungsleistung schon erbracht und kann die Courtage beanspruchen.

Du solltest erst einmal beim Verkäufer alle Informationen einholen wie es überhaupt zu dem merkwürdig kurzen Engagement des Maklers gekommen ist.

Wenn du ernsthaftes Kaufinteresse hast, würde es sich ggf. lohnen die Situation von einem Anwalt prüfen zu lassen.

treiche 
Fragesteller
 16.10.2015, 07:40

Die Vermittlungsleistung wäre nur durch Versand des Exposees erbracht ?

Aus dem Expose ging nur die Adresse des Kaufobjektes hervor. Jetzt, wo der Makler aber aus dem Rennen ist, hätte ich doch aber keine Möglichkeit mehr, mich an irgendjemanden zu wenden, ich hätte keinen Ansprechpartner, wenn nicht der Eigentümer selbst eine Anzeige geschaltet hätte. Also vermittelt fühle ich mich in diesem Fall nun wirklich nicht ;-)

DerHans  16.10.2015, 10:20
@treiche

Wenn du des Expose´und die Adresse vom Makler erhalten hast, hat er ja tatsächlich seinen Auftrag erfüllt.

Er hat Verkäufer und Käufer zusammen gebracht. Also ist seine Provision fällig. Jetzt geht es also nur noch darum wer sie zu zahlen hat.

treiche 
Fragesteller
 17.10.2015, 19:56
@DerHans

Das ist nicht ganz richtig, er hat nicht Verkäufer und Käufer zusammengebracht. Der Verkäufer wurde mir zu keinem Zeitpunkt benannt, ich hätte ihn auch an der Verkaufsadresse nicht treffen können, da er nicht in diesem Haus wohnt. Der Verkäufer ist mir nach wie vor unbekannt und ich müsste ihn mühevoll über eine Befragung von Nachbarn o.ä. ausfindig machen.

Eine Maklerprovision fällt erst dann an, wenn es über den Makler zu einem positiven Vertragsabschluss kommt.

Da dies bisher nicht der Fall war und anscheinend auch in Zukunft nicht sein wird, fällt keine Maklerprovision an. Wenn du jetzt den Eigentümer direkt kontaktierst und mit ihm einig wirst, hat das mit dem Makler nichts mehr zu tun!

blumenauer  17.10.2015, 12:20

Achtung eine sehr gefährliche Antwort. Grundsätzlich verdient der Makler seine Provision wenn er eine Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages Nachweis beziehungsweise vermittelt.  BGB  Paragraph 652. Der Nachweis ist hier erfolgt. Insofern hat er grundsätzlich einen Provisionsanspruch. 

Grundsätzlich muss der Makler nicht

nur das Objekt, sondern auch den Namen

und die Anschrift des abschlussbereiten

Hauptvertragspartners benennen. Das Verschaffe

n einer reinen Ermittlungsmöglichkeit stellt

keinen ausreichenden Nachweis dar.