Wohnung Übergabeprotokoll

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der Vermieter hat seinen Makler beauftragt, die Wohnungs- u. Schlüsselübergabe (alte Whg) zu machen. Somit hat der Makler auch im Auftrag des Vermieters das Wohnungsübergabeprotokoll unterschrieben. Ist seine Unterschrift gültig?

Der Vermieter darf durchaus jemanden beauftragen, der die Wohnungsabnahme macht.

Somit ist auch die Unterschrift des Maklers wirksam.

bist du sicher? Falls es zu einem Streitfall wegen der Kaution kommt sollte die Unterschrift des Maklers rechtsgültig sein.

Ich bin sicher.

Sie sollten Zeugen bei der Übergabe dabei haben, Fotos von der Wohnung machen und wenn der Makler einen Mangel aufschreibt mit dem Sie nicht einverstanden sind können Sie den Makler bitten dass er dazu einen Vermerk im Protokoll macht.

Macht er das nicht, dann einfach das Protokoll nicht unterschreiben, denn das mus weder er noch Sie, niemand kann gezwungen werden.

In dem Fall ein eigenes Protokoll erstellen von Zeugen unterschreiben lasssen und Fotos über den Zustand der Wohnung machen.

danke f. deine Antwort Johnny! wir hatten gestern den Wohnungs u Schlüsselübergabetermin, der Vermieter ist allerdings nicht gekommen. Obwohl wir gems. den Termin vereinbart haben, vorher 2x telefoniert hatten, er genau wusste, das w u. sü ist und er bei den Telefonaten zugesagt hat, dass wir uns da treffen. Stattdessen nur sein Makler.

Ich bin mir absulout sicher, DAS war abgesprochen (-der Vermieter ist ein furchtbarer Mensch, sein Makler gerissen und wird mit 1.000% Sicherheit alles versuchen, die Kaution zu behalten.) Da drängt sich die Frage auf: Warum? Der einzige Grund ist die Kaution.

Somit fand die w-u.sü nur mit dem Makler statt. Er hat das Übergabeprotokoll unterschrieben, indem auch stand, dass die Wohnung vertragsgemäß übergeben wurde (er wollte beide Protokolle behalten, das habe ich aber nicht zugelassen und meines eingefordert, welches er mir dann nach Aufstand widerwillig ausgehändigt hat. Somit muss der Vermieter die Kaution zzgl. Zinsen auszahlen, oder gibt es für ihn noch ein Schlupfloch? VG

@XyCommunity

(er wollte beide Protokolle behalten, das habe ich aber nicht zugelassen und meines eingefordert, welches er mir dann nach Aufstand widerwillig ausgehändigt hat.

Das war gut so, somit kann der Vermieter nur noch für verdeckte Mängel etwas fordern.

Somit muss der Vermieter die Kaution zzgl. Zinsen auszahlen, oder gibt es für ihn noch ein Schlupfloch? VG

Der Vermieter muss nicht sofort die Kaution auszahlen, er hat eine sogenannte Überlegungs-und Prüfungsfrist vbis zu 6 Monaten.

Nach 6 Monaten darf er noch einenkleinen Teil für die zu erwartende Nebenksostenabrechnung einbehalten, Gerichte gehen von einem Einbehalt in Höhe von 3-5 Nebenkostenvorauszahlungen aus, der Haupteil ist aber nach 6 Monaten fällig.

Jeder, der bei einer solchen Übergabe anwesend und geschäftsfähig ist, kann an der Erstellung des Protokolls mitwirken und dann seine Unterschrift drunter setzen. Je, mehr, umso besser. In der Praxis werden aber üblicherweise zwei Personen das Protokoll unterschreiben. Von jeder Seite eine, es sei denn es enthält Beschreibungen, die einer der beiden Seiten absolut nicht gefällt.

Da ein Protokoll nur eine Zustandsbeschreibung ist, die keine Zuweisung von Schuld oder Verantwortung enthalten soll, gilt die Unterschrift einer Person als Bestätigung, dass der Zustand von dieser Person zum fraglichen Zeitpunkt so wahrgenommen und bestätigt wurde. Natürlich gilt das.

Ja, denn er hatte den Auftrag dazu.

bist du sicher? Falls es zu einem Streitfall wegen der Kaution kommt sollte die Unterschrift des Maklers rechtsgültig sein.

@XyCommunity

Wäre sogar von Vorteil denn dann gibt es ja auch kein Übergabeprotokoll und der Mieter braucht nur zu sagen, dass die Wohnung zu 100% in Ordnung war. Gegenzeugen? Keine.

@klaranaklar

Was für ein Unsinn! Sobald jemand den Zustand der Wohnung zu einem bestimmten Zeitpunkt aufgenommen hat, gibt es ein Protokoll. Sollte es Zweifel daran geben, ist das ggf. vor Gericht zu beweisen. Ein Protokoll, das vorhanden ist, ist nicht einfach ungültig, nur weil es jemand gemacht hat, der nicht eine der Vertragsparteien ist.

Angenommen: Außerdem Vermieter hat auch der Mieter nicht Zeit. Vermieter schickt einen Makler. Mieter schickt einen Sachverständigen. Beide besichtigen die Wohnung, fertigen ein astreines Protokoll an, in dem alles fest gehalten ist, was irgendwie nicht in Ordnung ist und unterschreiben es dann beide. Glaubst Du, ein Richter würde dieses Protokoll verwerfen und dann nur noch dem Mieter glauben? Niemals!

Wenn er den Auftrag hatte ist das auch rechtsgültig! Allerdings war es richtig eines der Protokolle einzufordern- somit gehst du sicher dass nix vermauschelt wird. Ich frage mich nur warum du solche Angst hast....

der Makler handelt im Auftrag sowie in Vollmacht der Vermieters