Darf man 60€ beförderungsentgelt geben wegen Ungültigen abo-Ticket bei der KvB?

3 Antworten

ist natürlich suuper ärgerlich und die Kontrolleurin war wohl ein weniger netter Mensch- aber wäre sie nicht gekommen, hättest du ja kein gültiges Ticket gehabt, da du dann acuh keines gekauft hättest...und du hast auch kein gültiges Ticket vorgezeigt. Also ist sie wohl im Recht , auch wenn das natürlich nicht sehr kulant ist.

Bei der Bahn gilt üblicherweise: Zustieg nur mit gültigem Fahrausweis. Wenn man aus nachvollziehbarem Grund keinen hat (Automat defekt o.ä.), muss man sich selbstständig unverzüglich beim Schaffner melden und eine Karte kaufen.

Du hattest kein gültiges Ticket - demnach ist das erhöhte Beförderungsentgelt hier meiner Ansicht nach berechtigt. Eine Anzeige dagegen hielte ich für falsch, da Du nicht vorsätzlich gehandelt hast.

Man kann in der Bahn wie üblich ein Ticket kaufen was mit verweigert wurde.

@AceHooD95

Trotzdem warst Du zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht im Besitz eines gültigen Fahrausweises. Und nur darauf kommt es an.

Die Frage ist ganz einfach: Hattest du einen gültigen Fahrausweis?

Wenn nein sind 60,- fällig. PUNKT.